Charta für Assoziatives Wirtschaften im Biohandel

Ende 2017 kamen Vertreter von Bio-Erzeugern, -Händlern und –Verbrauchern in Alfter/Deutschland zusammen, um Grundsätze für eine assoziative Zusammenarbeit im Biohandel zu besprechen. Der Bio-Verbraucher e.V. war als Verbraucher-Vertreter dabei. Das Ergebnis: eine „Charta für Assoziativer Wirtschaften im Biohandel“.

1 Präambel
Eine zukunftsfähige Gesellschaft benötigt eine Wirtschaft, die eine ganzheitliche Entwicklung der kommenden Generationen ermöglicht, die Erde als lebendigen Organismus berücksichtigt und die tatsächlichen Bedürfnisse aller Menschen erfüllt. Der Wirtschaftskreis an der Sektion für Landwirtschaft ist Erkenntnis-, Innovations- und Forschungsorgan für die gesamte biodynamische Bewegung und nicht an eine Demeter-Markennutzung gekoppelt.

2 Das Prinzip der Assoziation
In der Assoziation treffen sich alle Beteiligten der Wertschöpfungskette, vom Erzeuger und Züchter bis zum Konsumenten, wobei die gegenseitige Wahrnehmung und der gemeinsame Interessensausgleich das Motiv aller Beteiligten ist. Dafür wird ein verbindlicher Raum für regelmäßige Assoziationsgespräche in Form von runden Tischen oder Betriebsentwicklungsgesprächen geschaffen. Auch gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen zu relevanten sachlichen und sozialen Themen gehören zu den Aktivitäten einer Assoziation. Mitwirkende des assoziativen Prozesses im Sinne dieser Charta sind in erster Linie Akteure des regionalen, nationalen und internationalen Biohandels.

3 Themen der Assoziation
Im Assoziationsgespräch wird über die Produkte und Produktionsverfahren in Mengen, Preis und deren Qualität gesprochen mit dem Ziel einer Vereinbarung über die gemeinsam besprochenen Themen. Eine möglichst transparente Gesamtkalkulation über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg dient als wesentlicher Richtungsweiser im Assoziationsgespräch.

Im Fokus steht die gemeinsame Bildgestaltung über
a) Produkte und Produktionsverfahren,
b) die beteiligten Menschen und ihre Unternehmen, sowie ihre Lebensverhältnisse,
c) den Sinn und die Verantwortung für das Gelingen des gemeinsamen Tuns.

Über die Produkte hinaus kann die Assoziation auch Investitionen, Kredite und freiwillige Unterstützungen behandeln und beschließen. Der einzelne Akteur entscheidet eigenständig und frei über seinen Eintritt in eine vertragliche assoziative Einbindung. Den Rahmen bilden die rechtlichen Vorgaben, insbesondere diejenigen des Wettbewerbs- und Kartellrechts, an die die Beteiligten gebunden sind.

4 Formale Regelungen in der Assoziation
Eine assoziative Interaktion zwischen Erzeugung, Handel und Konsum wird als freie Initiative unter den direkt Beteiligten angestoßen. Es gibt keine äußere kontrollierende Instanz. Es gilt das Prinzip der Selbstdeklaration.
Die assoziative Vereinbarung wird dokumentiert zur Information und Sichtbarmachung für alle direkten Partner und für die Charta-Gemeinschaft.  Der Wirtschaftskreis ist vorläufig der Ort der Begegnung und des Berichts. Der Wirtschaftskreis führt ein Büro für die Charta-Gemeinschaft, das die assoziativen Projekte koordiniert und unterstützt. Die Gemeinschaft und das Thema werden im IBDC vertreten.

5 Kommunikation der Assoziation
Die assoziative Qualität kann und soll kommuniziert werden. Kommunikation, die auf die Charta abstützt, wird in der Gemeinschaft mit voller Transparenz im Voraus offengelegt. In Luxemburg ist ein entsprechendes Label für Produkte schon angemeldet und in Gebrauch. Die Verwendung dieses Logos steht der Charta-Gemeinschaft perspektivisch frei, ohne dass dessen Weiterentwicklung oder die Entwicklung eines anderen Logos ausgeschlossen sind.

6 Die Charta
Diese Charta formuliert den Rahmen und die Grundsätze für die Mitglieder der Charta-Gemeinschaft. Die Realisierung vor Ort ist individuell. Die Charta-Gemeinschaft ist der Zusammenschluss der eigenständigen assoziativen Projekte.

7 Inkrafttreten
Die Liste der Erstunterzeichner aus der Versammlung vom 25. November 2017 in Luxemburg bezeugt das Inkrafttreten zu diesem Datum.
Quelle: Wirtschaftskreis der Sektion für Landwirtschaft am Goetheanum/ Schweiz, Version 2.2 vom 26.03.2018