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Bild: Umweltinstitut München

Pestizid-Bewertung im „Copy & Paste“-Verfahren

Dass Behörden teilweise wortwörtlich Passagen aus den Zulassungsanträgen der Pestizidhersteller übernehmen, scheint keine Seltenheit zu sein. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Recherche des Bayerischen Rundfunks.

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde bekannt, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Beurteilung des Totalherbizids Glyphosat über viele Seiten aus dem Zulassungsantrag von Monsanto abgeschrieben hat – und zwar ohne dies kenntlich zu machen. Ein solches Verhalten widerspricht der guten wissenschaftlichen Praxis und ist dann besonders brisant, wenn Teile der Bewertung zu Gesundheitsgefahren von Pestiziden abgeschrieben werden. Obwohl wir damals eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des BfR eingereicht haben, gab es bis heute keine Konsequenzen für die Behörde.

Neue Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) haben nun ergeben, dass das Verhalten des BfR kein Einzelfall ist. Auch Behörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Bewertung von Pestiziden Passagen aus den Zulassungsanträgen der Herstellerkonzerne Wort für Wort übernommen.

In einer Reportage berichtet report München von dem Verhalten der Behörden:
Bei 15 von 25 Pestizidwirkstoffen, für die das BR-Team die Herstelleranträge mit den Prüfberichten der Behörden verglichen hat, wurden Textpassagen zum Teil wortwörtlich übernommen. Sollten die Behörden nach sorgfältiger Prüfung zu der Schlussfolgerung gekommen sein, dass sie die Bewertungen der Antragsteller teilen, hätten die Behörden dokumentieren müssen, wie diese Feststellung erfolgt ist und warum die Bewertung des Antragstellers geteilt wird. So aber ist nicht nachvollziehbar, ob die Behörden die Schlussfolgerungen der Hersteller zur Gefährlichkeit der Pestizide überhaupt nachgeprüft haben.

Besonders problematisch ist das bei Textstellen, in denen die Gefährlichkeit eines Pestizids für die Gesundheit behandelt wird. Bei dem Herbizidwirkstoff Prosulfuron etwa hat die bewertende Behörde Passagen wortgleich übernommen, in denen es darum geht, ob das Ackergift erbgutverändernd ist. Wenn eine Behörde ihre Bewertung an vielen Stellen eins zu eins beim Hersteller abschreiben, dann kommt sie ihrer Aufgabe der unabhängigen Risikobewertung nicht nach. Dieses Vorgehen verstärkt die Zweifel, die ohnehin am Zulassungssystem von Pestiziden in der EU bestehen.
Quelle: newsletter@umweltinstitut.org vom 6.12.2018