Tina Andres, Vorstand BÖLW

Sieg der Agrarlobby

Die EU-Abgeordneten folgen nicht dem Verbraucher-Willen sondern den Interessen der Konzerne. Und sie begehen damit offenbar Rechtsbruch. Der BÖLW nimmt dazu wie folgt Stellung:

Heute stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament für die im Trilog geeinte sogenannte „NGT-Verordnung“. Die Verordnung schafft für Organismen, die mit neuen Gentechniken wie CrisprCAS geschaffen wurden und für die weitere Bedingungen erfüllt sind, die gesetzliche Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung ab. Der BÖLW hat die Verordnung begutachten lassen. Die Juristen haben in einem 60-seitigen Gutachten dargelegt, warum sie die Verordnung für rechtswidrig halten.

Quelle: Pressemitteilung des BÖLW vom 17.06.2026, presse@boelw.de, +49 30 28482 308.