PRESSEMITTEILUNG
Erfolgreicher Trilog zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung
Berlin, 20. Oktober 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Einigung zur Änderung der EU-Öko-Verordnung. Im heute abgeschlossenen Trilog haben sich Rat, EU-Parlament und Kommission in Rekordgeschwindigkeit auf eine Vereinfachung des Bio-Basisrechts geeinigt.
Die Anerkennung geprüfter Drittländer für den Im- und Export von Bio-Lebensmitteln wird für zehn Jahre verlängert. So kann sich der Bio-Markt in Europa über 2026 hinaus erfolgreich entwickeln. Die Einigung enthält auch eine rechtssichere Lösung für die Kennzeichnung von sogenannten gleichwertigen Bio-Importen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Frage stand. Auf neue Kennzeichnungsauflagen wie eine verpflichtende Länderkennzeichnung für Bio-Produkte wurde verzichtet.
Weitere Fortschritte sind die Streichung komplizierter Vorgaben zu Reinigung und Desinfektion in Verarbeitung und Handel sowie dringend erwartete Klarstellungen für Bio-Geflügelhalter. Umstrittene Vorgaben für den Auslauf unbefiederter Küken und für die in Deutschland übliche Bio-Mastgeflügelhaltung sind damit hinfällig. Weitere Themen sollen im nachgelagerten Recht geregelt werden.
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