„Vegane Schnitzel“ dürfen so heißen

Erstaunt blickten die Europäer darauf, womit sich die Europäische Union kürzlich beschäftigte. In Teilen der christdemokratischen Europäischen Volkspartei kam die Behauptung auf, dass Konsumenten getäuscht würden, wenn Lebensmittel als Fleisch getarnt sind, in denen gar kein Fleisch enthalten ist. Jedem halbwegs intelligenten Verbraucher ist klar, dass in Produkten, auf denen „vegan“ oder „vegetarisch“ steht, kein Fleisch enthalten ist. Hatte die EU nichts Wichtigeres zu tun, als sich um vegane Schnitzel zu streiten?

Schnell wurde klar, hinter dem Vorstoß von Celine Imart, der französischen Abgeordneten, die die Debatte ausgelöst hatte, stand der Versuch der Fleischindustrie, den gesunkenen Fleischkonsum der Europäer wieder anzukurbeln. Jedenfalls bezeichnete sich Celine Imart als „Anwältin der Rinderbauern“. Unterstützung erhielt die Französin zunächst auch von den deutschen Christdemokraten. So meinte Bundeskanzler Friedrich März noch im Herbst vergangenen Jahres: „Eine Wurst ist eine Wurst.“ Diese sei nicht vegan. Eine Kehrtwende in Berlin erfolgte als klar wurde, dass „unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft“ entstünden, wenn die bisherigen Bezeichnungen für vegane Produkte künftig geändert werden müssten.
Auch der Aufschrei der Verbraucher dürfte beim Meinungsumschwung geholfen haben.

Am 5. März einigten sich nun Vertreter des EU-Parlaments, der Kommission und des Rats der 27 Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss, nachdem die Verhandlungen noch im Dezember erfolglos abgebrochen worden waren. Auf den Etiketten veganer Produkte darf weiterhin „Tofu-Wurst“, „Veggieburger“ oder „veganes Schnitzel“ stehen. Für einen Teil ihrer Produkte müssen
sich die Hersteller allerdings neue Namen ausdenken, denn künftig sind Bezeichnungen verboten, die konkrete Bezeichnungen von Tieren oder Tierteilen enthalten, z.B. „Pork“ (Schwein), „T-Bone“ (Rinderhüfte), „Chicken“ (Hühnchen) oder „Bacon“ (Speck). Auch Erbsen-Steaks müssen einen anderen Namen erhalten.

Die Diskussion um die veganen Produkte war Teil eines Paketes, mit dem die EU-Agrarvorschriften vereinfacht werden sollten. Dem erstaunten Bürger erscheint die neue Regelung allerdings eher komplizierter.

Quelle: Nürnberger Nachrichten vom 6. März 2026, S. 2: Kompromiss im Kühlregal