Foodwatch newsletter vom 04.03.2017 (Asuzug), aktuell@foodwatch.de
Das ist das Problem
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten verwendete Unkrautvernichtungsmittel. Doch die gesundheitlichen Auswirkungen der Chemikalie sind umstritten, es bestehen Zweifel an der bisherigen Bewertung seiner Giftigkeit. Im März 2015 stufte die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) teilt diese Bedenken nicht.
Das ist der Stand
Einen Tag bevor die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat am 30. Juni 2016 auslief, hat die Europäische Kommission die Zulassung bis Ende 2017 verlängert. Die Mitgliedsstaaten hatten sich zuvor trotz mehrerer Anläufe nicht auf eine gemeinsame Position einigen können. Nun soll die Europäische Chemie-Agentur (ECHA) innerhalb von 18 Monaten Glyphosat bewerten und dabei ausdrücklich auch die Einschätzung der WHO-Krebsforscher berücksichtigen.
Das fordert foodwatch
Mit der Beauftragung der Europäischen Chemie-Agentur (ECHA) erkennt die EU-Kommission an, dass es Zweifel an der Unbedenklichkeit von Glyphosat gibt. In dem Fall müsste die EU-Kommission aus Sicht von foodwatch das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip anwenden. Das heißt: Solange seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum stehen, darf Glyphosat nicht weiter auf dem Acker eingesetzt werden.
Zwei Ergänzungen durch die Redaktion:
- Inzwischen wurde eine Europäische Bürger-Initiative (EBI) gestartet, die ein Verbot von Glyphosat zum Ziel hat (siehe dazu den Beitrag in Rubrik 7).
- Das von der Europäischen Chemie-Agentur (ECHA) angeforderte Gutachten liegt jetzt vor. Danach ist das Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht krebserzeugend.