Wahlmöglichkeit in Gefahr – unser Engagement für ökologische Vielfalt

Im vergangenen Jahr wollte die EU-Kommission mit einer Umfrage wissen, ob die Bürger mit der Nicht-Deklaration der neuen gentechnischen Methoden wie z.B. CRISPR/Cas einverstanden sind. Zahlreich waren die Unterschriften gegen dieses Vorhaben. Unbeeindruckt davon drängen jedoch die amerikanischen und europäischen Chemie- und Saatgutkonzerne bei der EU-Kommission darauf, dass die mit den neuen gentechnischen Methoden produzierten Produkte NICHT als GVO zu kennzeichnen sind. Die Patente für das entsprechende Saatgut sind im Besitz dieser Konzerne.

ELIANT setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt zukunftsfähiger Wahlmöglichkeiten ein – denn was nützt die garantierte Wahlfreiheit, wenn die Möglichkeiten zu wählen immer mehr schwinden? Daher möchten wir Sie in diesem Newsletter ganz herzlich bitten, diese Petition zu unterstützen und weitest möglich in ihrem Umfeld zu verbreiten. Lanciert hat diese Petition unser ELIANT-Mitglied, die Biodynamic Federation Demeter International.

Unsere Forderungen

Wir fordern die europäischen Entscheidungsträger auf, sich entschieden gegen alle Versuche zu wehren, neue GVO von den bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO auszuschließen und die obligatorischen Sicherheitskontrollen, die Transparenz und die Kennzeichnung aller GVO aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit unserer Lebensmittel zu gewährleisten und die Natur, die Umwelt und unsere Entscheidungsfreiheit zu schützen.

Mit großer Sorge stellen wir fest, dass in vielen Staaten Wahlmöglichkeiten zunehmend verschwinden, dass wichtige Bedürfnisse der Bürger nicht respektiert werden, dass durch Systemdenken Vielfalt ausgelöscht und Vereinheitlichung durchgesetzt wird. Umso mehr gilt unser Vertrauen und unsere Hoffnung der Zivilgesellschaft. Mit Bürgerinitiativen und Petitionen, mit bewusstem Konsumverhalten und wachem Verfolgen der Zeitereignisse können wir täglich beitragen, unsere Erde zu einem besseren Ort zu machen.

Quelle: info@eliant.eu vom 12.05.2022

Genetisch veränderte Lebensmittelzusatzstoffe sind kennzeichnungspflichtig

Ein Großteil der Verbraucher in Deutschland steht dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft nach wie vor skeptisch gegenüber. Das zeigt eine Studie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2018. Damit Konsumenten erkennen können, ob bei der Herstellung von Lebensmitteln Gentechnik eingesetzt wurde, ist eine klare Kennzeichnung erforderlich.

Landen gentechnisch veränderte Zutaten oder Bestandteile einer solchen Zutat direkt im Lebensmittel, so muss dies EU-weit eindeutig gekennzeichnet sein. Dennoch kann Gentechnik bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen, ohne dass Verbraucher davon erfahren: Zum Beispiel, wenn Milch von Kühen stammt, die gentechnisch veränderte Futtermittel bekommen haben. Auch wenn diese Milch selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthält, wollen viele Verbraucher beim Einkauf erkennen können, ob solche Futtermittel eingesetzt wurden.

GVO im Lebensmittel: immer kennzeichnungspflichtig

Nicht nur Lebensmittel, die selbst ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sind, müssen gekennzeichnet werden. Auch alle Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine in Lebensmitteln, die direkt aus einem GVO stammen, sind kennzeichnungspflichtig. Dies gilt auch für gentechnisch veränderte Mikroorganismen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden, wie die Milchsäurebakterien im Joghurt.

Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterliegen auch neuere Verfahren der Gentechnik wie die „Genschere Crispr-Cas“ der Gentechnik-Verordnung. Bei diesem Verfahren werden keine fremden Gene ins Erbgut eingebaut, sondern das bestehende Erbgut gezielt verändert. Lebensmittel, die mit diesen neuen Verfahren erzeugt wurden, müssen daher ebenso gekennzeichnet werden wie andere gentechnisch veränderte Produkte.

Quelle: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/gentechnik-lebensmitteln, abgerufen am 24.02.2022