Bio-Branche begrüßt Klage der Slowakei gegen Deregulierung

„Ökologische Techniken der beste Weg zu Klima-Resilienz“

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hält die von der Slowakei angekündigte Klage gegen die EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) für aussichtsreich. Premierminister Robert Fico hat laut der Staatsagentur Tasr heute erklärt, beim EU-Gerichtshof Klage einzureichen, weil diese „viele Proteste“ ausgelöst habe und es „keine Beweise“ gebe, dass die Bevölkerung sich „um nichts Sorgen machen“ müsse.

Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentiert:

„Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt. Dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden, entfallen soll, missachtet das Vorsorgeprinzip und widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Von uns konsultierte Gutachter erachten daher die Klage als aussichtsreich.

Die Biobranche begrüßt den Vorstoß der Slowakei gegen die geplante Deregulierung. Bio wird in jedem Fall in allen Stufen der Wertschöpfung weiter ohne Gentechnik wirtschaften. Doch die saubere Trennung in „mit“ und „ohne“ Gentechnik, angefangen beim Saatgut, wird künftig neue Kosten und neue Bürokratie produzieren, sollte die Deregulierung tatsächlich umgesetzt werden.

Um die Landwirtschaft resilient zu machen gegen die Folgen der Erderwärmung, sind ökologische Lösungen der beste Weg. Denn eine starke Erzeugung braucht ein starkes System, das durch seine Vielfalt sowohl gegen Trockenheit als auch gegen Überschwemmungen bestmöglich gewappnet ist. Der Ökolandbau ist dieses starke System.“

Quelle: Pressemitteilung vom 2.9.2026; presse@boelw.de, +49 30 28482 308

EU-Parlament kapituliert vor Konzerninteressen bei neuer Gentechnik

Bei ihrer Abstimmung am 17. Juni 2026 opferten die EU-Abgeordneten den Verbraucher-Willen den Industrie-Interessen und begehen damit offenbar Rechtsbruch. Der BÖLW nimmt dazu wie folgt Stellung:

Heute stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament für die im Trilog geeinte sogenannte „NGT-Verordnung“. Die Verordnung schafft für Organismen, die mit neuen Gentechniken wie CrisprCAS geschaffen wurden und für die weitere Bedingungen erfüllt sind, die gesetzliche Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung ab. Nur noch Saatgut, das durch diese NGT-Techniken geschaffen wurde, soll künftig gekennzeichnet werden. Der BÖLW hat die Verordnung begutachten lassen. Die Juristen haben in einem 60-seitigen Gutachten dargelegt, warum sie die Verordnung für rechtswidrig halten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments für die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) als Bruch mit dem Prinzip der Vorsorge. Bio wird weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken arbeiten.

 Bio arbeitet weiter mit der Natur

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbands, zur heutigen Entscheidung:

„Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik! Weil wir auf die Natur setzen – und damit eine Lebensmittelwirtschaft betreiben, die für Resilienz sorgt. Gegenüber dem Klimawandel, weil lebendige Bio-Böden viel Wasser aufnehmen und speichern können. Gegenüber dem Artenschwund, weil Bio-Äcker Lebensraum für Honigbienen, Feldhasen und Lerchen sind. In der Züchtung, weil Öko-Züchter unter Praxisbedingungen die Widerstandsfähigkeit von Anbausystemen verbessern statt im Labor. Darüber hinaus ist Bio auch gegenüber geopolitischen Verwerfungen resilienter: durch die Unabhängigkeit von fossilen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pestiziden und Importfutter aus Übersee. Das ist die gute Botschaft. Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir dagegen für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen.

Wir halten die NGT-Verordnung auch aus anderen Gründen für einen Fehler

  • Sie öffnet Tür und Tor für neue Patente auf Pflanzen und auf natürliche Pflanzeneigenschaften, durch die der Saatgutmarkt in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen kann. Davor haben deutsche Landwirtschafts- und Züchterverbände immer wieder gewarnt!  Diese Konzentration verstärkt Europas Abhängigkeit von Patente-Inhabern in China oder in den USA, bedroht den starken züchterischen Mittelstand und gefährdet unser aller Nahrungsgrundlage. Förderung von Saatgutvielfalt ist angesichts des Klimawandels das Gebot der Stunde.
  • Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz! Koexistenz funktioniert nur mit Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem ein Recht zu wissen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.
  • Gentechnik fördert ein falsches Agrarsystem mit mehr Monokulturen und dadurch höherem Schädlingsdruck. Das führt zu noch mehr statt weniger chemisch-synthetischen Pestiziden. Die NGT-Verordnung ist eine Gefahr für die Biodiversität!“

Quelle: Pressemitteilung des BÖLW vom 17.06.2026, presse@boelw.de, +49 30 28482 308.

 

Agrar-Lobby siegt

Bericht von Wolfgang Ritter (Auszüge aus Pressemeldungen, Presseerklärungen, Eingaben)

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments wollen die strengen EU- Gentechnikregeln aufweichen; sie einigten sich Anfang Dezember darauf, dass gewisse Transgene künftig ohne Zulassungsverfahren, ohne Risikoprüfung und ohne Kennzeichnungspflicht auf den Markt kommen dürfen. Von Transgenen spricht man, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden, wie etwa Gene aus einem Bakterium in Mais. Wenn diese neuen Vorgaben von den EU-Staaten und vom Europäischen Parlament bestätigt worden sind, können wir Verbraucher nicht mehr wissen, was wir essen.
Quelle: Nürnberger Nachrichten vom 5.12.2025

Wahlfreiheit für Verbraucher sichern!
Der Bio-Verbraucher e.V. hatte den EU-Abgeordneten und der EU-Kommission im Mai geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn jetzt zu einer EU-Verordnung für Neue Gentechniken (NGT) wie Crispr/Cas verhandelt wird, haben wir drei Forderungen:

  1. Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht für NGT-Organismen vom Acker bis zum Teller
  2. Regeln für eine Koexistenz, die es möglich machen, sicher ohne NGT zu produzieren – etwa durch Standortregister und Abstandsvorschriften
  3. Beschränkung der Patentierung von NGT, um den Züchtungsfortschritt nicht auszubremsen, die Privatisierung der genetischen Ressourcen aufzuhalten

Es darf nicht passieren, dass künftig gentechnisch veränderte Organismen angeboten werden, ohne dass diese für uns Verbraucher als solche erkennbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ritter/ Vorstandsvorsitzender


Beschluss ist ein trojanisches Pferd
Bioland-Präsident Jan Plagge kommentiert den Beschluss so: „Was uns hier von den Trilog- Verhandlern präsentiert wird, ist ein trojanisches Pferd: Unter dem Deckmantel des Fortschritts schleichen sich Risiken, Abhängigkeit und Konzerninteressen in unsere Felder und auf unsere Teller. Ohne Kennzeichnung und wirksame Begrenzung von Patenten werden Landwirt*innen, Züchter*innen und Verbraucher*innen Opfer leerer Heilsversprechungen zugunsten von einseitigen Konzerninteressen. Und das alles, ohne, dass wir überhaupt wissen, ob die hochtrabenden Heilsversprechen der Neuen Gentechnik überhaupt jemals eintreffen werden. Wir haben in Europa schon häufiger den Fehler gemacht, uns in Abhängigkeiten zu begeben, aus denen wir uns nicht mehr befreien konnten – sei es technologisch oder bei der Energieversorgung. Wie können wir so naiv sein und glauben, dass uns das in diesem Fall nicht wieder auf die Füße fällt? Wenn die Konzerne einmal die volle Kontrolle über Saatgut und Patente und damit über die Ernährungssouveränität Europas übernommen haben, wird es kaum möglich sein, ihnen diese im Nachhinein wieder zu entreißen.“
Quelle: presse@bioland.de vom 04.12.2025

Wir wurden gewarnt
Noch kurz zuvor, nämlich am 26. November war Christiane Lüst, Gründerin der Aktion GEN-Klage, gemeinsam mit ihrem brasilianischen Mitstreiter Prof. Antonio Andrioli vom Bundestagsausschuss für Landwirtschaft und Ernährung in Berlin eingeladen, um über Ihre Eingaben zur Situation der Gentechnik in Deutschland beim UN-Menschenrechtsausschuss zu berichten. Lüst: „Der aktuelle Stand der Diskussion der Deregulierung der Neuen Gentechniken in Brüssel verstößt auch gegen das internationale Carthagena Protokoll zum Schutz der biologischen Vielfalt, das verbindliche Regeln zum Umgang mit Gentechnik aufgestellt hat. Eine Studie des BMZ hat festgestellt, dass der EU-Vorschlag auch damit nicht vereinbar ist. Mit der Einführung der Gentechnik sind diese Rechte verletzt. In Brüssel sollen nun am 3.12.25 Kennzeichnungspflicht, Patentfreiheit usw. wegfallen. Wir reden von einer unwiderruflichen Kontaminierung aller Pflanzen und niemand kennt die Folgen. In vielen Ländern ist die Ernährungssouveränität dadurch schon massiv gefährdet, wie die UNO jetzt auch in Kolumbien auf Basis unseres aktuellsten Berichtes zum Thema vom Frühjahr 2025 festgestellt hat.“
Professor Andrioli berichtete anschließend über die aktuelle Situation und die Erfahrungen mit den in Brüssel diskutierten Neuen Gentechniken in Brasilien:
„Auch die neuen Gentechniken wie CRISPR/ CAS sind in Brasilien gefloppt. Klimaresistente Pflanzen funktionieren mit Gentechnik nicht. Wir forschen grad mit den alten Ur-Sorten und haben festgestellt, dass das, was schon immer da war, am besten klimaresilient ist, weil diese alten Sorten vor allem so ein großes Wurzelwerk haben (das man nicht mit Pestiziden stören und beeinträchtigen sollte), dass sie alle anderen Testpflanzen auch in Bezug auf die Ernteerträge weit überholt haben. So können wir Euch in Europa nach unseren langjährigen Erfahrungen zu diesen Themen nur warnen, es zuzulassen! Gentechnik ist Gentechnik und Gentechnik ist nicht mehr rückholbar. Die ganzen Probleme, die wir und andere Länder wie Kanada, Mexiko, Argentinien mit langjähriger Gentechniknutzung und der nachfolgenden Kontaminierung nun haben, könnt Ihr Euch ersparen! Außer den Konzernen (mit Saatgut, Pestiziden und Patenten) wird NIEMAND davon profitieren. Monsanto, das jetzt ein deutsches Problem ist, hat alleine in meinem Bundesland Rio Grande do Sul nur mit Lizenzgebühren bei gentechnisch verändertem Saatgut in einem Jahr mehr verdient als das, was die Landesregierung in Landwirtschaft investierte.“
Quelle: Pressemitteilung der Zivilcourage gegen Agro-Gentechnik im Landkreis Starnberg vom 03.12.2025, info@zivilcourage-starnberg.bayern

Gentechnik: Bio bleibt sicher
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert die Bundesregierung auf, im Rat gegen den Trilog-Beschluss zur Deregulierung des Gentechnikrechts zu stimmen. Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentiert: „Die avisierte Deregulierung widerspricht dem Geist des Gentechnik-Urteils des Europäischen Gerichthofs von 2018, das vom Prinzip der Vorsorge getragen ist. Bio bleibt diesem Geist treu. Wir arbeiten auch in Zukunft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Weil wir mit der Natur und nicht gegen sie wirtschaften.“ presse@boelw.de vom 04.12.2025

Der Rat hat am 14.12. für die Deregulierung gestimmt. Als Erfolg der Zivilgesellschaft werten wir, dass Deutschlands dagegen stimmte. Wie werden sich die EU-Parlamentarier verhalten?

Rückschritt für Verbraucher und Landwirte: Europaparlament stimmt für Deregulierung Neuer Gentechnik; Bioland kommentiert die EU-Parlamentsabstimmung

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch über den Gesetzesentwurf zu den sogenannten „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) abgestimmt. Das Ergebnis: 307 zu 263 Stimmen bei 41 Enthaltungen für den Vorschlag der EU-Kommission. Damit rückt das Ende der Wahlfreiheit und des Vorsorge-Prinzips in Bezug auf Gentechnik näher. Kleiner Lichtblick: Immerhin stimmte eine Mehrheit für einige Mindestanforderungen für die Transparenz und Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit. Darauf müssen die Mitgliedstaaten nun aufbauen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa abzusichern.

„Das Parlaments-Votum ist voller Widersprüche. Es erkennt zwar einige wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Deregulierung Neuer Gentechnik an, stellt aber keine konkreten Lösungen in Aussicht. Letztlich bleibt unter dem Strich stehen: Die Wahlfreiheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Bezug auf Gentechnik gerät immer mehr in Gefahr. Und landwirtschaftliche Betriebe sowie Züchter werden nicht vor der Abhängigkeit von Chemie-Konzernen durch die Patentierung auf Pflanzeneigenschaften geschützt“, kommentiert Bioland-Vizepräsident Sabine Kabath.

Während das Parlament einerseits für den Entwurf stimmte, der die Patentierung auf Pflanzeneigenschaften erst ermöglichen würde, erkannte es andererseits an, dass Patente auf Saatgut eine Bedrohung für den europäischen Züchtungssektor darstellen und sich der Patentschutz nicht auf genetisches Material erstrecken sollte, das auch durch konventionelle Züchtung gewonnen werden kann.

Ökolandbau weiter ohne Gentechnik, Ko-Existenzfrage unbeantwortet

Der Ökolandbau soll weiter für alle Arten von Gentechnik verschlossen bleiben, auch für die Neuen gentechnischen Verfahren. Änderungsanträge, mit denen Mitgliedstaaten daran gehindert worden wären, Koexistenzmaßnahmen für Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik zu ergreifen lehnte das Parlament ab.

Eine Stellungnahme des Rats der Europäischen Union wird noch erwartet, bevor die Trilog-Verhandlungen beginnen können. Sabine Kabath: „Es ist gut und richtig, dass der Rat der europäischen Union sich jetzt mehr Zeit nehmen wird. Die muss er nutzen: vor allem, um eine rechtssichere Lösung zu präsentieren, die Züchtung und Landwirtschaft vor Patenten schützt und um praktikable Koexistenz-Maßnahmen zu entwickeln. Nur so kann die Wahlfreiheit von Landwirt*innen, Lebensmittelherstellern und Verbraucher*innen doch noch gewährleistet werden.“

Quelle: Bioland-Pressemitteilung vom 7.02.2024, presse@bioland.de

Gentechnikfreie Landwirtschaft und Wahlfreiheit erhalten, Patentflut verhindern

Vier Kernaussagen von Bioland und IFOAM Organics Europe-Präsident Jan Plagge beim BMELEvent zu Neuer Gentechnik am 5. Oktober 2023 in Brüssel

  1. „Der Ökologische Landbau arbeitet naturnah und basiert auf den Prinzipien der Vorsorge
    und Risikominimierung für Mensch, Tier und Umwelt. Diesen Prinzipien widerspricht die
    Gentechnik, da sie für Organismen und Ökosysteme hochriskant ist. Daher hat
    Gentechnik im Ökolandbau keinen Platz.“
  2. „Viele Menschen in Europa, nicht nur Landwirte, sondern auch Verbraucher, sehen
    Gentechnik skeptisch und wollen selbst darüber entscheiden, ob sie Gentechnik-Lebensmittel verzehren, oder nicht. Diese Wahlfreiheit gibt es aber nur mit einer konsequenten Kennzeichnung beim Einsatz von Gentechnik – und zwar bis zum Endprodukt.“
  3. „Der Entwurf der EU-Kommission für ein neues Gentechnikrecht erkennt an, dass Öko-
    Landwirte weiterhin ohne Gentechnik arbeiten können müssen. Erste Ansätze, wie das
    trotz eines deregulierten Gentechnikrechts gewährleistet werden soll, sind beschrieben.
    Es braucht aber mehr: eine weitgehende praxistaugliche Ko-Existenz-Regelung für
    Anbauformen mit und ohne Gentechnik in Europa.“
  4. Das Patentrecht muss überarbeitet werden, bevor das Gentechnikrecht angefasst wird.
    Denn sonst würde es zu einer Patentflut kommen, die bäuerliche Betriebe und den
    Mittelstand in der Pflanzenzucht in noch größere Abhängigkeit zu den großen
    Agrochemie-Konzernen zwingt. Und daran hat niemand in der Landwirtschaft Interesse
    – ganz unabhängig von der Anbauform.“

Quelle: presse@bioland.de vom 5.10.2023

Bioland und Demeter: Kein Freifahrtschein für Gentech-Industrie!

Ausschnitt aus der gemeinsamen Pressemitteilung von Demeter und Bioland zum Thema „Neue Gentechnik und ihre Auswirkungen auf Ökosysteme“ vom 1 . März 2023

Die EU-Kommission will im Jahr 2023 einen Gesetzesvorschlag zu „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) vorlegen, mit dem das Inverkehrbringen und die absichtliche Freisetzung in die Umwelt von Pflanzen, die mit Hilfe Neuer Gentechnik erstellt wurden, ohne umfassende Vorsorgemaßnahmen möglich wird. Nicht nur für die Öko-Landwirt*innen ist das ein Problem.
Auf dem Spiel steht, dass gentechnikfreier Anbau in Zukunft überhaupt noch möglich ist.

Um Koexistenz verschiedener Anbaumethoden und Wahlfreiheit der Verbraucher*innen sicherzustellen, brauche es weiterhin verbindliche Regelungen, unterstreichen Bioland und Demeter. Diese müssten Nachweisbarkeit, Rückverfolgbarkeit und eine klare Kennzeichnung –
für Landwirt*innen und auch für Verbraucher*innen – der mit Neuer Gentechnik erzeugter Produkte gewährleisten. Die Bundesregierung müsse in dieser Diskussion nun klar Position dafür beziehen, dass auch Neue Gentechnik streng reguliert bleibt.

„Das Umweltministerium hat sich zu Recht für eine auf Vorsorge beruhende Regulierung der Neuen Gentechniken ausgesprochen. Von der Bundesregierung fehlt diese klare Positionierung, obwohl Kanzler Scholz noch im Wahlkampf versprochen hat, sich gegen eine Deregulierung
einzusetzen. Je länger Deutschland sich in Brüssel nicht klar positioniert, desto wahrscheinlicher wird ein Freifahrtschein für die Gentech-Industrie, für den sie in Brüssel seit Monaten massiv in allen Institutionen lobbyiert. Der Sekt in den Konzernzentralen dürfte dafür schon kalt gestellt sein“, mahnt Bioland-Präsident Jan Plagge.

„Klar ist: Um die Nachhaltigkeitsziele im Sinne des Green Deal zu erreichen, braucht es den Ökolandbau – denn Ökobetriebe fördern die Biodiversität, den Klimaschutz und sauberes Grundwasser. Deshalb hat sich die Bundesregierung 30 Prozent Ökolandbau als Ziel gesetzt – in der EU gilt das 25 Prozent Ziel. Um dies zu erreichen, braucht es einen fairen gesetzlichen
Rahmen. Die hier geplante De-Regulierung von neuen Gentechniken wäre jedoch ein Nackenschlag für den Ökolandbau!“, analysiert Demeter-Vorstand Alexander Gerber.

„Eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Risikobewertung und ohne Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, bedeutet ein hohes Kontaminationsrisiko – und damit wirtschaftliche Risiken und Kosten für die Ökobetriebe. In der Umweltgesetzgebung der EU gilt
das Vorsorgeprinzip – dies muss auch bei den neuen Gentechniken weiterhin angewandt werden“, erklärt Gerber weiter. „Bei der Folgenabschätzung für die Umwelt muss mit bedacht
werden, welche Art der Landwirtschaft durch diese neue Gesetzgebung gefördert wird – die von der EU-Kommission beabsichtigte Deregulierung schadet den Nachhaltigkeitszielen in der Landwirtschaft!“

Wem hilft die Gentechnik? – Ein Interview

Wem hilft die Gentechnik?

Interview mit Benedikt Haerlin, ganzheitlicher Innovationsdenker, Gentechnikexperte und Leiter der Kampagne Save Our Seeds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft.

Wie hat sich der Einsatz der Gentechnik in den letzten 20 Jahren verändert?

Erstaunlicherweise sehr wenig: Noch immer geht es zu über 90% um Soja, Mais, Baumwolle und Raps und noch immer fast ausschließlich um Herbizid-Resistenz und Insektengiftigkeit. Die Schäden dieser Anwendungen sind enorm, weil sie Monokulturen und den Einsatz unglaublicher Mengen an z. B. Glyphosat bewirken. Sehr viele Beikräuter und auch einige Insekten sind mittlerweile selbst resistent gegen diese Gifte geworden und somit kaum mehr zu bekämpfen.

Brauchen wir die Gentechnik um Hungerprobleme zu lösen?

Nein. Der allergrößte Teil der Gentechnik-Pflanzen dient ja überhaupt nicht der Ernährung, sondern als Futter-, Faser- und Energiepflanze. Der Hunger ist einerseits ein Problem der Verteilung und des Zugangs zu Land, Wissen und Märkten und andererseits der nicht ausreichend angepassten Anbausysteme von Kleinstlandwirt*innen. Da helfen keine einseitigen Manipulationen des Saatgutes.

Wie sieht in deinen Augen die Landwirtschaft der Zukunft aus?

Vielfältig in allererster Linie, angepasst an die jeweiligen lokalen Bedingungen mit möglichst widerstandsfähigen und flexiblen Anbausystemen von sich gegenseitig ergänzenden Pflanzen, Tieren und Mikroklimakonzepten. Landwirtschaft kann klimapositiv sein und mehr CO2 aufnehmen als abgeben, und Landwirtschaft soll sich vollkommen auf die Ernährung der Menschen vor Ort konzentrieren und nicht der Profitmaximierung von Investoren. Die begehrtesten Arbeitsplätze sollten in der Landwirtschaft zu finden sein, weil hier Natur, Kultur, Wissenschaft und Technik, Gesundheit, soziale Anerkennung und Integration so beglückend zusammenwirken wie nirgends sonst. Ein Ort und eine Gemeinschaft, die wir stolz unseren Kindern übergeben wollen.

Quelle: Jahresbrief 2022/2023 der Zukunftsstiftung Landwirtschaft, www.zukunftsstiftung-landwirtschaft.de

Wahlmöglichkeit in Gefahr – unser Engagement für ökologische Vielfalt

Im vergangenen Jahr wollte die EU-Kommission mit einer Umfrage wissen, ob die Bürger mit der Nicht-Deklaration der neuen gentechnischen Methoden wie z.B. CRISPR/Cas einverstanden sind. Zahlreich waren die Unterschriften gegen dieses Vorhaben. Unbeeindruckt davon drängen jedoch die amerikanischen und europäischen Chemie- und Saatgutkonzerne bei der EU-Kommission darauf, dass die mit den neuen gentechnischen Methoden produzierten Produkte NICHT als GVO zu kennzeichnen sind. Die Patente für das entsprechende Saatgut sind im Besitz dieser Konzerne.

ELIANT setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt zukunftsfähiger Wahlmöglichkeiten ein – denn was nützt die garantierte Wahlfreiheit, wenn die Möglichkeiten zu wählen immer mehr schwinden? Daher möchten wir Sie in diesem Newsletter ganz herzlich bitten, diese Petition zu unterstützen und weitest möglich in ihrem Umfeld zu verbreiten. Lanciert hat diese Petition unser ELIANT-Mitglied, die Biodynamic Federation Demeter International.

Unsere Forderungen

Wir fordern die europäischen Entscheidungsträger auf, sich entschieden gegen alle Versuche zu wehren, neue GVO von den bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO auszuschließen und die obligatorischen Sicherheitskontrollen, die Transparenz und die Kennzeichnung aller GVO aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit unserer Lebensmittel zu gewährleisten und die Natur, die Umwelt und unsere Entscheidungsfreiheit zu schützen.

Mit großer Sorge stellen wir fest, dass in vielen Staaten Wahlmöglichkeiten zunehmend verschwinden, dass wichtige Bedürfnisse der Bürger nicht respektiert werden, dass durch Systemdenken Vielfalt ausgelöscht und Vereinheitlichung durchgesetzt wird. Umso mehr gilt unser Vertrauen und unsere Hoffnung der Zivilgesellschaft. Mit Bürgerinitiativen und Petitionen, mit bewusstem Konsumverhalten und wachem Verfolgen der Zeitereignisse können wir täglich beitragen, unsere Erde zu einem besseren Ort zu machen.

Quelle: info@eliant.eu vom 12.05.2022

Genetisch veränderte Lebensmittelzusatzstoffe sind kennzeichnungspflichtig

Ein Großteil der Verbraucher in Deutschland steht dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft nach wie vor skeptisch gegenüber. Das zeigt eine Studie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2018. Damit Konsumenten erkennen können, ob bei der Herstellung von Lebensmitteln Gentechnik eingesetzt wurde, ist eine klare Kennzeichnung erforderlich.

Landen gentechnisch veränderte Zutaten oder Bestandteile einer solchen Zutat direkt im Lebensmittel, so muss dies EU-weit eindeutig gekennzeichnet sein. Dennoch kann Gentechnik bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen, ohne dass Verbraucher davon erfahren: Zum Beispiel, wenn Milch von Kühen stammt, die gentechnisch veränderte Futtermittel bekommen haben. Auch wenn diese Milch selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthält, wollen viele Verbraucher beim Einkauf erkennen können, ob solche Futtermittel eingesetzt wurden.

GVO im Lebensmittel: immer kennzeichnungspflichtig

Nicht nur Lebensmittel, die selbst ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sind, müssen gekennzeichnet werden. Auch alle Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine in Lebensmitteln, die direkt aus einem GVO stammen, sind kennzeichnungspflichtig. Dies gilt auch für gentechnisch veränderte Mikroorganismen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden, wie die Milchsäurebakterien im Joghurt.

Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterliegen auch neuere Verfahren der Gentechnik wie die „Genschere Crispr-Cas“ der Gentechnik-Verordnung. Bei diesem Verfahren werden keine fremden Gene ins Erbgut eingebaut, sondern das bestehende Erbgut gezielt verändert. Lebensmittel, die mit diesen neuen Verfahren erzeugt wurden, müssen daher ebenso gekennzeichnet werden wie andere gentechnisch veränderte Produkte.

Quelle: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/gentechnik-lebensmitteln, abgerufen am 24.02.2022

BÖLW-Kommentar zum EuGH-Urteil über neue Gentechnik vor einem Jahr

Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem höchsten Gericht der EU, stellte am 25. Juli 2018 klar, dass neuartige wie herkömmliche Gentechnik reguliert werden muss. Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Der EuGH hat vor einem Jahr in seiner Entscheidung nicht Gentechnik beurteilt und ob diese gut oder schlecht, sicher oder unsicher ist, sondern die neuen Gentechnikverfahren in das geltende Europäische Gentechnikrecht eingeordnet. Das Urteil bedeutet, dass Gentechnik wie CRIPSR-Cas und Co gemäß der EU-Freisetzungsrichtlinie reguliert werden muss, was unter anderem Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung einschließt.

Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken vollumfänglich umgesetzt wird.

Mit der rechtlichen Einordnung schuf das EuGH Rechtssicherheit für alle in Landwirtschaft und Lebensmittelmarkt tätigen Unternehmen. Die europäischen Richter sorgten dafür, dass Bäuerinnen und Verbraucher weiter selbst darüber entscheiden können, was sie anbauen und essen. Trotz gegenteiligen Behauptungen: Nach erfolgter Zulassung können auch Produkte der neuen Gentechniken in Verkehr gebracht werden. Und es kann daran, unter Beachtung der EU-rechtlichen Bestimmungen, auch weiterhin geforscht werden.

Es ist aber jetzt wichtig, dass bei der Forschung nicht alles auf genau die Karte gesetzt wird, die bereits die letzten 20 Jahre mehr Heilsversprechen als Erfolge hervorbrachte. Es braucht dringend wieder eine unabhängige Risikoforschung, die derzeit gegen Null gefahren worden ist. Auch muss die neue Gentechnik realistisch beurteilt werden. Bis heute ist es weder durch alte, noch mit der neuen Art der Genmanipulation gelungen, etwa Resistenzen gegen wirtschaftlich bedeutende Pilzkrankheiten im Getreide, höhere Erträge oder die Resilienz gegen Extremwetterlagen zu erreichen. Denn für solche Eigenschaften genügt es nicht, eines oder wenige Gene zu verändern – weshalb man hier mit klassischen Züchtungsmethoden leichter zum Ziel kommt.

Zudem kann man den Herausforderungen, wie sie vor allem die Klima-Krise mit sich bringt, nicht allein mit Züchtung begegnen. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir das gesamte Gefüge von der Bodenfruchtbarkeit bis hin zu den Agrarlandschaften gestalten, wie wir Fruchtfolgen abwechslungsreicher machen und vielfältige, robuste Sorten wählen. All das müssen wir den veränderten Bedingungen anpassen – wir sehen hier bereits viele Erfolge, aber auch dringenden weiteren Forschungsbedarf. Eine ausgewogene und am Vorsorgeprinzip orientierte Forschungspolitik muss auch hierfür Mittel und entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen!“
Quelle: presse@boelw.de vom 24.07.2019