Neue Gentechnikverfahren führen zu Schäden im Erbgut

„Die Gentechnik-Schere CRISPR/Cas verursacht Schäden beim Schneiden“ überschreibt unser Partner Informationsdienst Gentechnik einen Bericht zu neuen Verfahren der Gentechnik, zu denen der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018 geurteilt hat, dass auch sie nach dem Europäischen Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden müssen. Verbraucher wollen weder Gentechnik noch neue Gentechnik (siehe auch Rubrik 5/ Grüne Gentechnik und andere Angriffe auf die Bio-Landwirtschaft in Info-Brief 56/ Oktober 2018).

Das gentechnische Verfahren CRISPR/Cas verursacht bei Eingriffen ins Erbgut mehr Schäden als bislang vermutet. Das zeigt eine Studie von Wissenschaftlern des renommierten britischen Wellcome Trust Sanger Institute. Sie hatten systematisch das Erbgut verschiedener Zelllinien von Mäusen und Menschen untersucht, nachdem mit dem CRISPR/Cas-Verfahren einzelne Gen-Sequenzen aus dem Erbgut entfernt worden waren. Dabei stießen die Forscher darauf, dass der Eingriff in bis zu 20 Prozent der Fälle zu unerwarteten Defekten im Erbgut geführt hatte. Mal gingen größere Stücke DNA verloren, andere Erbgutschnipsel wurden umgedreht oder an einer falschen Stelle eingebaut.

Dies sei die erste systematische Suche nach unerwarteten Nebeneffekten von CRISPR/Cas in therapeutisch relevanten Zelllinien gewesen, sagte Professor Allan Bradley, einer der Autoren der Studie. Er riet dazu, beim Einsatz der Gentechnik-Schere in der Gentherapie beim Menschen vorsichtig vorzugehen und sehr sorgfältig nach möglichen schädlichen Effekten zu suchen. Bereits vor einigen Wochen hatte ein schwedisches Forscherteam gemeldet, dass CRISPR/Cas indirekt die Entstehung von Krebs fördern könnte. Die Wissenschaftler waren darauf gestoßen, dass CRISPR/Cas besonders gut in Zellen funktioniert, denen ein bestimmtes Protein für die DNA-Reparatur fehlt. Gerade solche Zellen neigen aber dazu, unkontrolliert zu wachsen und sich zu Tumorzellen zu entwickeln. „Transplantieren wir solche Zellen einem Patienten, könnten wir demnach versehentlich die Entstehung von Krebs fördern“, zitierte das Wissenschaftsmagazin Scinexx einen der Studienautoren.

In beiden Fällen handelte es sich um den Einsatz gentechnisch veränderter Zellen zu therapeutischen Zwecken bei Menschen. Offen bleibt die Frage, was sich aus den Studienergebnissen für die Anwendung von CRISPR/Cas und anderen Genome Editing Verfahren bei Tieren und Pflanzen folgern lässt. Die Süddeutsche Zeitung zitierte einen bekannten Gentechniker mit dem Argument, dass große DNA-Abschnitte nur verloren gehen könnten, „wenn die Crispr-Technologie zum Schneiden der DNA eingesetzt werde. Zahlreiche Anwendungen zielten jedoch darauf ab, lediglich einzelne Bausteine in Genen zu verändern oder Gene stumm zu schalten.“ Doch auch dabei wurden immer wieder unerwünschte Nebeneffekte nachgewiesen, wie die Organisation Testbiotech in einem Bericht zusammenstellte. Der Londoner Molekularbiologe Michael Antoniou argumentierte auf dem Portal GMWatch, dass für die beobachteten Effekte der Reparaturmechanismus der Zelle verantwortlich sei. Es helfe deshalb nichts, CRISPR noch zielgenauer oder effektiver zu machen, die Effekte blieben die gleichen.
W.R./Quelle: https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/33310/#gsc.tab=0 vom 24.08.2018

„Transparenz und Wahlfreiheit statt Gentechnik durch die Hintertür“

Mit ihrem Fuß- und Handabdruck oder einer Unterschrift betonten mehr als 108.000 Menschen in der Aktion ‚FOODprint‘, dass sie keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller wollen. Heute übergaben Vertreter der Bio-Bewegung die bunt bedruckten Stoffbahnen und Unterschriften an Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Mit dabei war Elke Röder, Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Gentechnik im Essen ist ein Angebot ohne Nachfrage. Mehr als drei Viertel der Deutschen wollen ein Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft. Für eine Lebensmittel-Kennzeichnung sprechen sich über 93 % der Menschen aus und ebenso viele wollen, dass die Auswirkungen der Gentechnik auf die Natur untersucht werden.“
Quelle: presse@boelw.de, Berlin, 17.07.2018 (Ausschnitt)

Auch neue Gentechnik ist Gentechnik

Berlin, 25.07.2018 (Ausschnitt). Heute bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch gentechnische Verfahren wie CRISPR, ODM und Co. nach dem Europäischen Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden müssen. Das Urteil kommentiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

„Jetzt ist es amtlich: Gentechnik ist Gentechnik. Das hat Europas höchstes Gericht heute klar und deutlich bestätigt. Das Gericht bekräftigt damit, was eigentlich schon immer klar war. Dass nämlich auch die tiefen technischen Eingriffe in das Erbgut von Lebewesen mit einer Gentechnik-Schere als Gentechnik eingestuft und reguliert werden müssen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung wissenschaftliche Fakten ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Grundlagen, und insbesondere das Vorsorgeprinzip. Was aus dem Urteil folgen muss, ist klar: Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken voll-umfänglich umgesetzt werden. Bundesministerin Julia Klöckner muss in Berlin und in Brüssel auch darauf dringen, dass die Unternehmen für Verfahren wie CRISPR und Co. Referenzmaterial und Nachweisverfahren liefern müssen. Schließlich dürfen die neuen Gentechnik-Organismen Europas Landwirten oder Verbrauchern nicht einfach untergejubelt werden, wenn zum Beispiel Saatgut aus Ländern außerhalb Europas importiert wird. Die europäischen Richter sorgen dafür, dass Bauern und Verbraucher weiter selbst darüber entscheiden können, was sie anbauen und essen.“
Quelle: presse@boelw.de