BÖLW-Kommentar zum EuGH-Urteil über neue Gentechnik vor einem Jahr

Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem höchsten Gericht der EU, stellte am 25. Juli 2018 klar, dass neuartige wie herkömmliche Gentechnik reguliert werden muss. Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Der EuGH hat vor einem Jahr in seiner Entscheidung nicht Gentechnik beurteilt und ob diese gut oder schlecht, sicher oder unsicher ist, sondern die neuen Gentechnikverfahren in das geltende Europäische Gentechnikrecht eingeordnet. Das Urteil bedeutet, dass Gentechnik wie CRIPSR-Cas und Co gemäß der EU-Freisetzungsrichtlinie reguliert werden muss, was unter anderem Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung einschließt.

Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken vollumfänglich umgesetzt wird.

Mit der rechtlichen Einordnung schuf das EuGH Rechtssicherheit für alle in Landwirtschaft und Lebensmittelmarkt tätigen Unternehmen. Die europäischen Richter sorgten dafür, dass Bäuerinnen und Verbraucher weiter selbst darüber entscheiden können, was sie anbauen und essen. Trotz gegenteiligen Behauptungen: Nach erfolgter Zulassung können auch Produkte der neuen Gentechniken in Verkehr gebracht werden. Und es kann daran, unter Beachtung der EU-rechtlichen Bestimmungen, auch weiterhin geforscht werden.

Es ist aber jetzt wichtig, dass bei der Forschung nicht alles auf genau die Karte gesetzt wird, die bereits die letzten 20 Jahre mehr Heilsversprechen als Erfolge hervorbrachte. Es braucht dringend wieder eine unabhängige Risikoforschung, die derzeit gegen Null gefahren worden ist. Auch muss die neue Gentechnik realistisch beurteilt werden. Bis heute ist es weder durch alte, noch mit der neuen Art der Genmanipulation gelungen, etwa Resistenzen gegen wirtschaftlich bedeutende Pilzkrankheiten im Getreide, höhere Erträge oder die Resilienz gegen Extremwetterlagen zu erreichen. Denn für solche Eigenschaften genügt es nicht, eines oder wenige Gene zu verändern – weshalb man hier mit klassischen Züchtungsmethoden leichter zum Ziel kommt.

Zudem kann man den Herausforderungen, wie sie vor allem die Klima-Krise mit sich bringt, nicht allein mit Züchtung begegnen. Es kommt vielmehr darauf an, wie wir das gesamte Gefüge von der Bodenfruchtbarkeit bis hin zu den Agrarlandschaften gestalten, wie wir Fruchtfolgen abwechslungsreicher machen und vielfältige, robuste Sorten wählen. All das müssen wir den veränderten Bedingungen anpassen – wir sehen hier bereits viele Erfolge, aber auch dringenden weiteren Forschungsbedarf. Eine ausgewogene und am Vorsorgeprinzip orientierte Forschungspolitik muss auch hierfür Mittel und entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen!“
Quelle: presse@boelw.de vom 24.07.2019