Ausschnitt aus der gemeinsamen Pressemitteilung von Demeter und Bioland zum Thema „Neue Gentechnik und ihre Auswirkungen auf Ökosysteme“ vom 1 . März 2023
Die EU-Kommission will im Jahr 2023 einen Gesetzesvorschlag zu „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) vorlegen, mit dem das Inverkehrbringen und die absichtliche Freisetzung in die Umwelt von Pflanzen, die mit Hilfe Neuer Gentechnik erstellt wurden, ohne umfassende Vorsorgemaßnahmen möglich wird. Nicht nur für die Öko-Landwirt*innen ist das ein Problem.
Auf dem Spiel steht, dass gentechnikfreier Anbau in Zukunft überhaupt noch möglich ist.
Um Koexistenz verschiedener Anbaumethoden und Wahlfreiheit der Verbraucher*innen sicherzustellen, brauche es weiterhin verbindliche Regelungen, unterstreichen Bioland und Demeter. Diese müssten Nachweisbarkeit, Rückverfolgbarkeit und eine klare Kennzeichnung –
für Landwirt*innen und auch für Verbraucher*innen – der mit Neuer Gentechnik erzeugter Produkte gewährleisten. Die Bundesregierung müsse in dieser Diskussion nun klar Position dafür beziehen, dass auch Neue Gentechnik streng reguliert bleibt.
„Das Umweltministerium hat sich zu Recht für eine auf Vorsorge beruhende Regulierung der Neuen Gentechniken ausgesprochen. Von der Bundesregierung fehlt diese klare Positionierung, obwohl Kanzler Scholz noch im Wahlkampf versprochen hat, sich gegen eine Deregulierung
einzusetzen. Je länger Deutschland sich in Brüssel nicht klar positioniert, desto wahrscheinlicher wird ein Freifahrtschein für die Gentech-Industrie, für den sie in Brüssel seit Monaten massiv in allen Institutionen lobbyiert. Der Sekt in den Konzernzentralen dürfte dafür schon kalt gestellt sein“, mahnt Bioland-Präsident Jan Plagge.
„Klar ist: Um die Nachhaltigkeitsziele im Sinne des Green Deal zu erreichen, braucht es den Ökolandbau – denn Ökobetriebe fördern die Biodiversität, den Klimaschutz und sauberes Grundwasser. Deshalb hat sich die Bundesregierung 30 Prozent Ökolandbau als Ziel gesetzt – in der EU gilt das 25 Prozent Ziel. Um dies zu erreichen, braucht es einen fairen gesetzlichen
Rahmen. Die hier geplante De-Regulierung von neuen Gentechniken wäre jedoch ein Nackenschlag für den Ökolandbau!“, analysiert Demeter-Vorstand Alexander Gerber.
„Eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Risikobewertung und ohne Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, bedeutet ein hohes Kontaminationsrisiko – und damit wirtschaftliche Risiken und Kosten für die Ökobetriebe. In der Umweltgesetzgebung der EU gilt
das Vorsorgeprinzip – dies muss auch bei den neuen Gentechniken weiterhin angewandt werden“, erklärt Gerber weiter. „Bei der Folgenabschätzung für die Umwelt muss mit bedacht
werden, welche Art der Landwirtschaft durch diese neue Gesetzgebung gefördert wird – die von der EU-Kommission beabsichtigte Deregulierung schadet den Nachhaltigkeitszielen in der Landwirtschaft!“