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Einzelhandel und Landwirtschaft (Bild: Wolfgang Ritter)

Die unheimliche Macht der Handelsketten

Fünf Einzelhandelsketten (Aldi, Edeka, Lidl, Metro, Rewe) machen in Deutschland etwa 90 Prozent des Einzelhandelsumsatzes bei Lebensmitteln und Getränken. Sie haben die Marktmacht – und nutzen sie schamlos aus. Das geht besonders gut da, wo sie mit kleineren, regionalen Lieferanten zu tun haben: Bauern, Gärtnern, Molkereien, Metzgereien, die für ihr Frischeangebot sorgen. Unlautere Praktiken sind:

  • Kurzfristige Bestellungen und Stornierungen
    „Wir bekommen morgens um acht Uhr die Bestellung für den nächsten Tag und am Nachmittag um drei oder halb vier wird dann nochmal dazu oder abbestellt“ berichtet ein Gemüseerzeuger aus dem Nürnberger Knoblauchsland.
  • Lange Zahlungsziele
    „Das Zahlungsziel der großen Ketten liegt bei 42 Tagen“, berichtet der Gemüseerzeuger weiter. „Wenn wir liefern, bekommen die Händler in wenigen Tagen das Geld. Die arbeiten dann sechs Wochen mit unserem Geld.“
  • Wöchentliche Preisverhandlungen
    „Wenn man auf ihre Bedingungen nicht eingeht, dann suchen sie sich neue Lieferanten.“

Die Frage ist nun, wie kann die Macht der Handelsketten gebrochen werden, wie können Zulieferer vor ihren unlauteren Praktiken geschützt werden? Ein Entwurf der EU-Kommission sieht eine Kontrollbehörde in jedem Mitgliedsstaat vor (in Deutschland die Gewerbeaufsichtsämter). Sie soll bei unlauteren Vertragsbedingungen eingeschaltet werden aber auch selbständig aktiv einschreiten können. Sie soll Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten oder weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro zur Seite stehen.

Brüssel geht davon aus, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht zu Preiserhöhungen führt. Begründung: Auch die unlauteren Praktiken führten nicht zu Preissenkungen, sondern schmälerten nur das Einkommen der Erzeuger (derzeitige Umsatzanteile: Erzeuger 21%, Verarbeiter 28%, Handel 51%). Kann dieser Umkehrschluss gezogen werden? Ist diese staatliche Regelungsabsicht zielführend? Folgende Argumente sprechen dagegen:

  1. Vielen Betrieben, z.B. Molkereien, würde nicht geholfen, weil sie nicht klein genug sind, um die Behörde in Anspruch nehmen zu können.
  2. Richtlinien können niemals alle unlauteren Handelspraktiken verhindern.
  3. Welcher Landwirt wird sich trauen, die Behörde zu Hilfe zu rufen? Er kann sicher sein, seinen Abnehmer zu verlieren.
  4. Die Vergangenheit hat gezeigt, Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter können Missstände nicht vermeiden und niemals vollständig kontrollieren.

Warum sollen eigentlich staatliche Behörden die Aufgabe übernehmen, kleinere Lieferanten zu unterstützen? Wäre es nicht sinnvoller, einfacher und kostengünstiger ein Gesetz/ eine Verordnung zu erlassen, die den am Wirtschaftsprozess Beteiligten auferlegt, lautere Lieferbedingungen in assoziativen Gesprächen selber festzulegen? Ähnlich wie in Tarifvertragsverhandlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Handelsverbände die Handelsbedingungen festlegen und überwachen. Ein einzelner Landwirt müsste dann bei Verstoß gegen die in Verhandlungen festgelegten Handelsbedingungen nicht selbst das Gewerbeaufsichtsamt zu Hilfe rufen, sondern würde unlautere Praktiken seinem Bauernverband melden. Dieser könnte Nachricht an seinen Assoziationspartner, den Handelsverband, und das Gewerbeaufsichtsamt geben.

Bericht von Wolfgang Ritter, nach einer Meldung in den Nürnberger Nachrichten vom 13.04.2018, S. 21: Mehr Fairness im Verkaufsregal; alle Zitate aus diesem Bericht