Juncker stellt Gentechnik-Minireform vor

Juncker stellt Gentechnik-Minireform vor

Informationsdienst Gentechnik vom 22.04.2015 (Auszug), info@keine-gentechnik.de
Die EU-Kommission hat heute ein Anliegen ihres Präsidenten Jean-Claude Juncker abgesegnet: er will einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in Lebensmitteln oder Tierfutter zu untersagen. Neue Genehmigungen sollen dadurch schneller erteilt werden – 17 Gentechnik-Pflanzen warten zurzeit auf eine Importzulassung. Doch nicht nur Gentech-Gegner sind mit den Plänen unzufrieden.
Sie glauben, dass die einzelstaatlichen Verbote vor Gericht keinen Bestand hätten. Zudem gebe es wirtschaftliche Auswirkungen. „Es liegt auf der Hand, dass insbesondere der Handel mit unkalkulierbaren finanziellen Risiken und Koexistenz-Kosten für gentechnikfreie und gentechnisch veränderte Ware belastet wäre“, schreiben die Grünen. „Aber auch Landwirte und Verbraucher würden draufzahlen, da diese Kosten erfahrungsgemäß immer an Erzeuger und Konsumenten weitergereicht werden.“
Zudem, so die von Umwelt- und Landwirtschaftsvertretern geteilte Kritik, sei dies nicht der große, demokratische Wurf, den Juncker vor seinem Amtsantritt im letzten Jahr versprochen habe. Er hatte angekündigt, in Abstimmungen über Gentechnik-Zulassungen den politischen Mehrheiten mehr Gewicht zu verleihen. Denn das für verbindliche Entscheidungen nötige Quorum wurde bislang fast immer verfehlt, worauf die Kommission den Konzernen die Genehmigung erteilte – auch wenn mehr Mitgliedstaaten dagegen gestimmt hatten als dafür.

Der Bio-Verbraucher e.V. kritisiert Junckers Reform
Wolfgang Ritter, Vorstand Bio-Verbraucher e.V.
CT: Es gibt Modelle, bei denen die Industrie an den Kosten beteiligt wird, zum Beispiel bei der Atom- oder Pestizidindustrie. Das gibt es bei der Biotechnologie bislang nicht, soweit ich weiß. Auch partizipative Verfahren zur Verteilung von Forschungsgeldern sind nicht üblich. Bei der Energiewende sind die Umweltverbände ja recht eng eingebunden, aber in den Bereichen Technologie, Innovationsförderung oder in der Umsetzung von Forschungsprogrammen spielt die Zivilgesellschaft derzeit keine Rolle.
Wir haben Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt folgenden Brief geschrieben:

Sehr geehrter Herr Bundeslandwirtschaftsminister,
Kommissionspräsident Juncker hatte bei seinem Amtsantritt versprochen, das EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen zu verbessern und demokratischer zu gestalten. Sein jetzt vorgelegter Vorschlag wird diesem Postulat nicht gerecht. Wir kritisieren insbesondere zwei Punkte:
Sein Konzept der „vergleichenden Risikoprüfung“, nach dem Gentechnik-Pflanzen geprüft werden sollen, ist ungeeignet. Die Daten, die von der zuständigen EU-Prüfbehörde EFSA zur Zulassung der Gentechnik-Pflanzen herangezogen werden, genügen oft nicht wissenschaftlichen Standards, stammen häufig von den Unternehmen, die die Zulassung beantragen, werden als Betriebsgeheimnisse unter Verschluss gehalten und können somit nicht durch unabhängige Untersuchungen überprüft werden. Statt mit Verflechtungen zur Industrie aufzuräumen und kritische Wissenschaftler in den Beurteilungsprozess mit einzubeziehen, wird die Machtposition der EFSA als alleinige und unanfechtbare Instanz der Risikobewertung weiter gestärkt. Statt diese Behörde, die immer wieder durch wenig verlässliche Risikobewertungen und eine auffällig gentechnikfreundliche Haltung auffiel, zu reformieren, soll sie nun auf gesetzgeberischem Weg der Kritik der Mitgliedsstaaten entzogen werden. Das ist unwissenschaftlich und undemokratisch!
Sein Vorschlag, die Entscheidung über die Einfuhr und Vermarktung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel an die Mitgliedsstaaten zurückzudelegieren, bedeutet eine Absage an eine gemeinsame Europa-Politik in dieser Angelegenheit. Die Kommission will nicht mehr entscheiden müssen, weil sie so oft im Fokus der öffentlichen Kritik stand. Eine überwältigende Mehrheit der europäischen Bevölkerung will keine Gentechnik auf Acker und Teller. Diese klare Mehrheit der europäischen Bevölkerung muss endlich berücksichtigt werden durch Beteiligung des EU-Parlaments am Zulassungsverfahren.
Herr Bundeslandwirtschaftsminister, setzen Sie sich für eine Verbesserung des Gentechnik-Zulassungsverfahrens im Sinne der Bürger ein. Lassen Sie sich nicht mit dem Vorschlag einer Renationalisierung abspeisen. Legen Sie konkrete Vorschläge vor, wie die verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte, die mit Gentechnik-Futtermitteln hergestellt wurden, umgesetzt werden soll. Diese Hausaufgabe hatte sich die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen.

Bio-Mehlartikel stark belastet

In Öko-Test 5/2015 werden die Test-Ergebnisse für 21 Mehlsorten veröffentlicht – 13 konventionelle und 8 Bio-Sorten. Alle erzielen die Note „sehr gut“ bzw. „gut“. Nur ein Produkt fällt durch: Rossmanns EnerBio Buchweizenmehl Vollkorn, glutenfrei. Testurteil: „mangelhaft“. Grund: sehr stark erhöhter Mineralölgehalt. Ursache: Verpackung/ Umkartons könnten die Eintragsquelle sein.

Forschungsergebnisse zu Salat- und Sojaanbau in Deutschland

Forschungsinstitut für biologischen Landbau/ FiBL Deutschland e.V., forschung@fibl.org,
Auszüge aus Newsletter 2015
Entwicklung von Salatsorten mit verbesserter Anpassungsfähigkeit durch dezentrale Züchtung (FKZ 10OE064)
Das Ziel eines gemeinsamen Forschungsvorhabens des Julius Kühn-Instituts und Kultursaat e.V. war es, Salate mit guten Produkteigenschaften und einer hohen Anpassungsfähigkeit für den ökologischen Landbau zu entwickeln. Wichtige Zuchtmerkmale waren Trockentoleranz, Anpassung an geringen Nährstoffbedarf, Schoßfestigkeit, Innenbrandtoleranz, Widerstandsfähigkeit gegenüber Schaderregern (v.a. Bremia lactucae) sowie der Geschmack. Im Ergebnis konnten gute, regional unterschiedlich geeignete Salate mit deutlich verbesserten Eigenschaften gezüchtet werden, die je nach Entscheidung des Züchtervereins beim Bundessortenamt angemeldet werden können. http://orgprints.org/28389/
Ausweitung des Sojaanbaus in Deutschland durch züchterische Anpassung sowie pflanzenbauliche und verarbeitungstechnische Optimierung (FKZ 11NA001, FKZ 11NA002, FKZ 11NA003, FKZ 11NA004, FKZ 11NA005, FKZ 11NA006, FKZ 11NA007 und FKZ 11NA008)
In einem 3-jährigen Projekt wurden verschiedene züchterische, pflanzenbauliche und verarbeitungstechnische Maßnahmen zur Förderung des Sojaanbaus in Deutschland untersucht. Bei der Sortenprüfung in ganz Deutschland zeigte sich, dass die Anbauwürdigkeit von Soja an fast allen der geprüften Standorte gegeben war. Wichtige pflanzenbauliche Erkenntnisse und Empfehlungen für eine erfolgreiche Sojaaufbereitung konnten erzielt werden. An dem von FiBL Deutschland koordinierten Projekt wirkten die Universitäten Göttingen, Hohenheim und Kassel, die FH Osnabrück sowie das Julius Kühn-Institut mit. http://orgprints.org/28484/

Wieviel Tiere braucht die Erde?

Bericht von Ulrich Mück, Demeter-Berater in Bayern
Die Frage: „Brauchen wir noch Tiere in der Landwirtschaft?“ ist gesellschaftlich in Diskussion. Mit der vegetarischen und veganen Ernährung wenden sich viele Menschen von einer landwirtschaftlichen Haltung von Tieren ab. Der landwirtschaftliche Kurs und Anthroposophie orientierten sich an der viel grundsätzlicheren Frage: „Welche Bedeutung haben Tiere für den Organismus Erde? Wie muss ein vom Menschen gestalteter landwirtschaftlicher Hof-Organismus aussehen, um die Erde und deren Fruchtbarkeit zu erhalten und Lebensmittel hoher Qualität zu erzeugen?“ Aus Gesichtspunkten des biologisch-dynamischen Landbaus sind Tiere und insbesondere Wiederkäuer zentral für einen landwirtschaftlichen Organismus.
Über viele Jahre wurde der viehlose Ackerbau im Ökolandbau als Alternative propagiert und beforscht. Wichtige Argumente könnten deren Ergebnisse in die gesellschaftliche Diskussion um die Tierhaltung einbringen. Wissenschaftliche Antworten auf die Frage „Humuserhalt und Bodenfruchtbarkeit – Wieviel Tiere braucht das Land?“ liegen nun in ausreichendem Umfang vor. Sie stützen die bei Demeter notwendige Mindesttierhaltung in der Landwirtschaft und die Prinzipien des im Landwirtschaftlichen Kurs, 1924, von Rudolf Steiner formulierten biologisch-dynamischen Hof-Organismus:
Der Organismus Landwirtschaft muss so eingerichtet werden, dass er sich selbst erhalten kann, dass das ein weitgehend in sich geschlossener Kreislauf ist.
„Man muss einfach so viele Tiere und solche Tiere in der Landwirtschaft haben, dass man in der Landwirtschaft genügend und richtigen Mist erhält.“
„Und man muss solches anpflanzen, was die Tiere, die man haben will, durch ihren Instinkt fressen wollen, was sie sich suchen.“
Er wendet sich gegen die Abschaffung der Tiere und den Zukauf von Chilesalpeter (Guano), einen der ersten Handelsdünger: „ … es ist schon eine Beeinträchtigung der Natur, wenn man den Dünger nicht von den Tieren bezieht, die zur Landwirtschaft gehören, sondern diese Tiere abschafft und von Chile den Dünger bezieht.“
Beiträge und wissenschaftliche Ergebnisse zur Frage liefert Meike Oltmanns in der Broschüre des Forschungsrings „Vieharme Landwirtschaft – Brauchen wir Tiere für eine nachhaltige Bodenfruchtbarkeit?“ (2013, Materialien Nr. 27, 5.-€ oder kostenlos als pdf (http://www.forschungsring.de/fileadmin/forschungsring/pdf/Band_27.pdf).

Baumärkte nehmen Glyphosat aus dem Sortiment
Wolfgang Ritter, Bio-Verbraucher e.V.
Der Bio-Verbraucher e.V. hat schon lange darauf hingearbeitet, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zu verbieten. Die Politiker scheuten sich bisher, ein Verbot auszusprechen. Jetzt handeln große Handelsketten der Schweiz (Coop und Migros) und Deutschlands (Obi und Bauhaus). Sie wollen Glyphosat aus dem Sortiment nehmen. Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hatte das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.
Quelle: Informationsdienst Gentechnik, Newsletter vom 27.05. und 24.06.2015

Assoziatives Wirtschaften

Auszug aus: Wolfgang Ritter „Wirtschaft der Liebe – Elemente einer künftigen Wirtschafts-ordnung“, Verlag Ch. Möllmann, 2015, 15 €, Teil 1 (Teil 2 folgt im nächsten Info-Brief)
Eine der zentralen Überlegungen, die von Käufern und Verkäufern angestellt werden, ist der Preis, denn er hat unmittelbaren Einfluss auf die Lebenslage des Wirtschaftspartners: Kaufe ich zu billig oder verkaufe ich zu teuer, werde ich zum Ausbeuter. Es kommt also darauf an, den „richtigen Preis“ zu finden – eine Gleichgewichtslage zwischen zu billig und zu teuer. Der Preis muss so hoch sein, dass ein Gut oder eine Dienstleistung unter anständigen Bedingungen erzeugt und bereitgestellt werden kann. Er muss aber auch so niedrig sein, dass er bezahlt werden kann von denen, die das Gut/ die Dienstleistung brauchen. Der „richtige Preis“ ist also ein Gleichgewichtspreis. Hat z.B. ein Spargel-Erzeuger und -händler den „richtigen Preis“ angesetzt, dann ist seine Tagesernte am Ende des Markttages verkauft. Bei zu hohem Preis, nähme er etwas mit nach Hause zurück, weil sich nicht alle Leute den Spargel leisten konnten, die welchen kaufen wollten; bei zu niedrigem Preis ist er nach kurzer Zeit ausverkauft, kommt möglicherweise nicht auf seine Kosten, und es werden auch nur die Frühaufsteher mit Spargel versorgt. Der „richtige Preis“ ist also auch der „gerechte Preis“. (vgl. auch Christoph Strawe: Solidarisches Wirtschaften, S. 116)
In dem geschilderten Fall ist die Preisfindung relativ einfach: Der Erzeuger steht in einem direkten Verhältnis zum Käufer. Er setzt aus Erfahrung den richtigen Preis an. Anders sieht die Sache aus, wenn der Warenverkaufspreis auf mehrere Unternehmen verteilt werden muss, die an der Wertschöpfung beteiligt sind. Für Milch z.B. wären das der Landwirt, die Molkerei, der Groß- und Einzelhandel. Wir erleben heute eine Machtstellung von Einzelhandelsketten (Discountern), die den Molkereien den Preis diktieren, die wiederum ihrerseits den Milchbauern den Preis vorschreiben. Das Preisdiktat des Einzelhandels beruht auf der Konkurrenzsituation, in der jeder Einzelhändler steht: Jede Kette will ihren Kunden den günstigsten Preis bieten, weil man glaubt, einziges Kaufmotiv der Kunden sei der Preis. Der Preiskampf führt in zunehmendem Maße dazu, dass immer mehr kleinere Erzeuger und Händler dem Preisdiktat nicht mehr standhalten können und aufgeben. Eine gewisse Konzentration in manchen Branchen mag sowohl für Erzeuger als auch Verbraucher vorteilhaft sein; für die Lebensmittelbranche ist sie katastrophal! Wenn immer mehr Bauern ihre Höfe verlassen, industriell geführte Agrargroßbetriebe ihre Felder übernehmen, geht ein Teil der Landschaftspflege, der regionalen Wertschöpfung und Versorgung, der Biodiversität verloren, die Transportwege werden weiter, die Wirtschaftspartner anonymer und gleichgültiger, der Preiskampf ruinöser.
Wie kann man nun im herrschenden marktwirtschaftlichen System doch zu einem Interessenausgleich von Erzeugern, Händlern und Verbrauchern kommen? Sie müssen an einen Tisch und sich kennenlernen! Nun ist es natürlich völlig unmöglich z.B. alle Milchbauern einer Region mit allen Molkereien, Handelsketten und Verbrauchern zusammenzubringen. Man wird deshalb Organe zu schaffen haben, in die von allen am Wirtschaftsprozess Beteiligten Vertreter entsendet werden, z.B. Milchbauern, Molkereimitarbeiter, Einzelhändler, Verbraucher. Solche Organe nannte Rudolf Steiner Assoziationen. Die Assoziationen sollen Wahrnehmungsorgane sein. Die Vertreter der Konsumenten erfahren in ihnen die Arbeitsbedingungen, Nöte und Erfolge der Unternehmen, die Unternehmen die Wünsche und Möglichkeiten der Konsumenten. Aus dieser Wahrnehmung, aus assoziativen Gesprächen können sich Produktionsmengen, Qualitätsstandards und Verkaufspreise ergeben. Den Marktprinzipien würde dadurch die so wichtige Komponente der Verlässlichkeit hinzugefügt.

Liebe Leserinnen und Leser,

immer wieder hören wir bei Beratungen, dass man sich Bio-Kost leisten können muss. Es sei teurer. Stimmt und stimmt nicht. Einerseits ist es mehr wert, weil es sorgfältiger hergestellt wird. Schlachtvieh zum Beispiel hat auf Bio-Höfen eine längere Lebensdauer, wird länger gefüttert und kostet daher auch mehr. Die täglichen Kosten für Bio-Durchschnittsernährung liegen bei 9,93 € pro Person gegenüber 7,56 € bei konventioneller Durchschnittsernährung. Folgt man aber den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und isst etwas weniger Fleisch und dafür mehr Gemüse, dann kostet die tägliche Bio-Ernährung nur noch 7,78 €, also gerade einmal 22 Cent mehr pro Tag. Quelle: Securvital – Das Magazin 2/15
Unser Mitglied Rosa Wolff hat im Selbstversuch bewiesen: Bio kann sich auch der Hartz-4-Empfänger leisten. Ihren Selbstversuch hat sie belegt, mit Rezepten untermauert und in ihrem Buch „Arm aber Bio“ veröffentlicht.
Arm aber Bio! Ein Selbstversuch, Rosa Wolff, ISBN 978-3-9813469-0-9, € 11,95
Arm aber Bio! Das Kochbuch – Feine Öko-Küche für wenig Geld, Rosa Wolff, ISBN 978-3-813469-1-6, € 11,95
Warum empfiehlt die DGE weniger Fleischgenuss? Konventionell erzeugtes Fleisch kommt aus Massentierhaltung. Um Krankheiten in den Zuchtbetrieben vorzubeugen, werden Antibiotika ins Futter gemischt, die dann auch im Organismus der Fleischesser landen und dort gesundheitliche Störungen hervorrufen können. Außerdem erhöht zu viel Fleischgenuss zum Beispiel auch das Risiko für Herzerkrankungen. Weniger Fleisch wäre also gesünder.
Als wir kürzlich die Neumarkter Lammsbräu besuchten, erfuhren wir u.a., was in konventionellem Bier ohne Kennzeichnung alles drin sein darf. Dazu gehören Chemikalien, damit das Gebräu länger haltbar bleibt und Katzenstreu, damit es besser schäumt. Und trotzdem wird nach dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 nur mit Gerste, Hopfen und Wasser gebraut. So wie in konventionellem Bier Zusatzstoffe erlaubt sind, steht es auch mit allen anderen konventionellen Lebensmitteln. Vieles darf zugesetzt werden, was nicht ausgewiesen werden muss. Viele synthetische Zusatzstoffe verbergen sich hinter Hunderten von E-Nummern, um Struktur, Geschmack, Farbe, chemische und mikrobiologische Haltbarkeit verarbeiteter Lebensmittel zu verbessern. Viele dieser Zusatzstoffe verursachen Allergien. Unser Mitglied Dr. Andrea Flemmer beschreibt, warum Bio-Lebensmittel gesünder sind.
Bio-Lebensmittel – Warum sie wirklich gesünder sind, Andrea Flemmer, ISBN 978-3-86910-319-8, € 12,99
Es ist also wünschenswert, dass immer mehr Bio-Lebensmittel angeboten werden, um Allergien zu vermeiden und die Verbrauchergesundheit zu fördern. Es ist auch wünschenswert, dass die Rohstoffe dazu in zunehmendem Maße im Land des Verbrauchs erzeugt werden, um tote Böden zu verlebendigen, Umweltbelastungen zu vermindern, heimische Landwirte am Bio-Boom teilhaben zu lassen. In einem der größten Bio-Regionen Deutschlands greift endlich eine politische Maßnahme, die wir schon lange gefordert hatten: Die umstellungswilligen Landwirte brauchen einen größeren Anreiz/ eine höhere finanzielle Absicherung für die Jahre der Umstellung. Im Rahmen des Landesprogramms „BioRegio 2020“ (wir berichteten in Info-Brief 34/ April 2013) zahlt der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner statt 200 jetzt 273 Euro pro Hektar. Seit Jahresbeginn haben 600 Höfe von konventioneller auf biologische Landwirtschaft umgestellt. Im vergangenen Jahr – ohne die höhere Förderung – hatten nur 100 Bauern umgestellt (Nürnberger Nachrichten v. 18.05.2015, S.16).
Auch die im Mai von Bundesagrarminister Christian Schmidt vorgestellte Zukunftsstrategie für den Ökolandbau ist ein ermutigender Schritt zu mehr Bio in der Landwirtschaft. Bayern kann für die anderen Länder Vorbild sein; es strebt eine Verdoppelung der Öko-Anbaufläche im Lauf des nächsten Jahrzehnts an und setzt mit „BioRegio 2020“ bereits wirksame Maßnahmen ein.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Ritter

Grünkern-Brotaufstrich

Bei Bio-Erleben auf dem Hauptmarkt in Nürnberg führten unsere Vorstandsmitglieder Annemarie Gröger und Brigitte Pukke am Samstag, 18. Juli 2015, im Genusszelt vor, wie man schmackhafte Brotaufstriche selber machen kann. Vorführung und anschließende Verkostung fanden großen Anklang. Hier die Rezepte von Annemarie Gröger:

Grünkern-Brotaufstrich
Zutaten: 125 g Grünkern, 1/4 Liter Wasser, 1 TL Gemüsebrühe, 80 g Butter, 3 EL Olivenöl, 2 Knoblauchzehen, 1 Zwiebel, 4 TL Majoran, 1TL Oregano
Grünkern mahlen, mit Wasser und Gemüsebrühe aufkochen und 20 Minuten bei kleinster Hitze ausquellen lassen. Nach dem Auskühlen Butter, Olivenöl, Knoblauchzehen, Zwiebel, Majoran und Oregano dazugeben und alles gut mischen. Einige Stunden im Kühlschrank durchziehen lassen. Mit Oliven, Tomaten, Peperoni oder eingelegten Gurken servieren.
Dattel-Mandel-Aufstrich
Zutaten für eine 26 cm Springform
Zutaten: 160 g Datteln (getrocknet, entsteint), 1/8 Liter warmes Wasser, 150 g Mandeln, 2 EL Carob, 1 TL dunkler Kakao, 1/2 TL Vanille (gemahlen), 1/2 TL Zimt (gemahlen)
Datteln kleinschneiden und in warmem Wasser 2 – 6 Stunden einweichen, anschließend fein pürieren. Mandeln sehr fein mahlen, unter das Dattelmuß heben, mit den restlichen Zutaten mischen und abschmecken.

Studentinnen befragten Mitglieder des Bio-Verbraucher e.V.

Bericht von Carmen Pimpl, Christina Schmidt und Julia Steurer

Im Rahmen der jährlich Mitgliederversammlung des Bio-Verbraucher e.V. am 04. Mai 2015 wurde ein Fragebogen zur Erhebung von Mitgliederdaten ausgeteilt. Drei Studentinnen der Technischen Hochschule Nürnberg evaluierten diese Daten zum Zwecke einer Studienarbeit zur Analyse von Nachhaltigkeitsnetzwerken im Raum Nürnberg. Nachfolgend werden signifikante Ergebnisse aus dieser Befragung vorgestellt, wobei von den Anwesenden 50 Personen den Fragebogen ausgefüllt haben:
Der Großteil der Befragten kommt aus Nürnberg.
25 % aktive Mitglieder; 65 % passive Mitglieder; 10 % ohne Mitgliedschaft.
Die Intensionen zum Vereinsbeitritt können u.a. zusammengefasst werden: Gesundheit, Soziales Engagement, Umweltschutz, Informationsgewinnung über Bio-Produkte
Die Ziele aus Sicht der Mitglieder des Bio-Verbraucher e.V. im Überblick: Bio-Assoziation, Aufklärungsarbeit, Stärkung der Verbrauchermacht, Umweltschutz

Die Vereinskultur aus Sicht der Mitglieder:

Ca. 50 % der Befragten nutzen Angebote des Bio-Verbraucher e.V. (Bio-Buddies, Info-Brief, Ausflüge); die Nachfrage ist tendenziell steigend.
Wie wird sich der Verein aus Sicht der Mitglieder entwickeln?
a. Mitgliederzuwachs (1000 Mitglieder erreichen)
b. Verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit
c. Interesse der Allgemeinheit am Bio-Verbraucher e.V.
Diese Ergebnisse stellen nur einen Auszug der Auswertung dar. Das gesamte Auswertungsergebnis liegt Herrn Ritter vor und kann bei Interesse eingesehen werden. Die drei Studentinnen möchten sich nochmals recht herzlich für die gastfreundliche Aufnahme und vor allem die Offenheit bei der Teilnahme am Fragebogen bedanken und freuen sich über die Mitgliedschaft beim Bio-Verbraucher e.V.!

Konsum statt Bio?

Unter obigem Titel veröffentlichten die Nürnberger Nachrichten nach der Veranstaltung Bio erleben auf dem Hauptmarkt in Nürnberg am 22. Juli 2015 ein Interview mit Martin Köstler, Weinexperte. Er bemängelt, dass dort immer mehr branchenfremde Aussteller zugelassen würden, Bürsten, Schmuck, Parfüm werden genannt. Ihm fehlten Informationen zu Bio.
Bio erleben auf dem Hauptmarkt in Nürnberg ist seit vielen Jahren eines der wichtigsten Ereignisse für die Stadt Nürnberg, die Bio-Branche und die Bio-Verbände. Aber auch für die Verbraucher. Hier kann man mit Bio-Erzeugern ins Gespräch kommen, von ihren Erfolgen und Problemen hören und natürlich ihre Produkte probieren und kaufen. Man kann essen und trinken, Bio-Informationen einholen und wird unterhalten. Viele Bio-Verbraucher schätzen diese Kombi-Veranstaltung und kommen jedes Jahr wieder. Außerdem erreicht man mit dieser Veranstaltung auch viele noch nicht von Bio überzeugte Konsumenten und Besucher der Stadt Nürnberg.
Bio erleben wird vom Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg vorbereitet und muss seit diesem Jahr ohne staatliche Förderungen auskommen. Man muss sich um Sponsoren und Aussteller kümmern, um kostendeckend zu arbeiten. Gerne würde man mehrere regionale Bauern, Bio-Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenerzeuger, Fleisch – und Wurstwaren- und Milchprodukte-Anbieter präsentieren. Aber in einer vollen Arbeitswoche ist es vielen kleineren Unternehmern nicht möglich, personell auch noch Bio erleben auf dem Hauptmarkt zu stemmen. Ein Faltblatt zum dreitätgigen Ereignis zeigt die Zusammensetzung der Aussteller, sowie das Bühnen- und Kinderprogramm. Die Aussteller werden wie folgt in Gruppen zusammengefasst: 26 Lebensmittel, 15 Naturprodukte/Pflanzen/Kunst, 12 Imbiss/Getränke, 7 Mode/Textilien, 6 Weinbau, 9 Informationen, 3 Naturkosmetik, 3 Dienstleistungen.
Meine abschließende Einschätzung: Trotz der oben genannten offenen Wünsche seitens des Veranstalters, wurde ein breites Spektrum von Ausstellern aus der Bio-Branche gewonnen. Mit neun Info-Ständen, die nichts zu verkaufen haben, sich nur auf Informationen konzentrieren können, kann man wirklich nicht von einem Mangel an Informationsmöglichkeiten sprechen. Wir freuen uns schon auf Bio erleben 2016! In der Zwischenzeit beantworten wir gerne alle Fragen rund um Bio, organisieren Ausflüge zu Bio-Erzeugern, bieten Hilfen und Beratungen beim Einkaufen und Kochen durch unsere Bio-Kumpel und pflegen eine Bio-Esskultur.

Syngenta/Monsanto, ihre Arbeitsweise und alle machen mit …

Auszüge aus einem Bericht von Gottfried Glöckner, http://gut-gemacht.123webseite.de
Als ehemaliger Kunde und geschädigter von Novartis/Syngenta, erscheint es mir unglaublich, mit welchen Methoden diese Konzerne arbeiten. Da seit 1995 gentechnisch verunreinigtes Roundup Ready Soja (RR) untergemischt, nach Europa geliefert wurde, genehmigt auf Grundlage der substantiellen Äquivalenz, interessierte ich mich für dieses Thema „Gentechnik im Pflanzenbau“. Nachdem es 1997 eine EU behördlich zugelassene gentechnisch manipulierte Maissorte zu kaufen gab (Syngenta Bt176), entschloss ich mich aus Interesse an der neuen Technologie, diese auf meinen landwirtschaftlichen Flächen anzubauen.
Über die Jahre steigerte ich den Bt-Maisanbau bis auf 100% meiner Maisanbaufläche, verfütterte die daraus gewonnene Ernte als Silo- und Körnermais in meinem landwirtschaftlichen Betrieb. Im Jahre 2000 kam es dann, bei meinen 75 Herdbuchkühen und Kälbern zu ersten Fruchtbarkeitsstörungen, Krankheits- und Todesfällen sowie Missbildungen in der nächsten Generation. Nachdem an amtlichen Probennahmen mehrere Untersuchungen durchgeführt wurden, kristallisierte sich heraus, dass es am gentechnisch veränderten Mais mit seinen fatalen Folgen liegt.
Während das Syngenta Labor in North-Carolina kein Bt-Toxin im Silomais nachwies, konnten in Deutschland 8.300 ng/mg FM Bt-Toxin mit derselben Methode in derselben amtlichen Probe, an der staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt (SLFA) in Neustadt a.d.W. nachgewiesen werden. Somit war die Lüge der substantiellen Äquivalenz (Gleichwertigkeit zu konventionellen Pflanzen), mit der die Genehmigungen erschlichen wurden, entlarvt! Die damalige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, das Robert Koch Institut (RKI) Berlin mauerte bei den persönlichen Gesprächen und gab überhaupt keine Untersuchungen in Auftrag. Stattdessen wollte man von mir z.B. wissen, mit welcher Methode das Bt Toxin im Blut der Tiere nachgewiesen wurde. Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) Berlin teilte mir umgehend schriftlich mit, dass der Bt 176 Mais von Syngenta sicher sei!
Gemeinsam mit dem Syngenta Geschäftsführer, Dr. Hans Theo Jachmann, wurde im April 2002 eine Schadensaufnahme durchgeführt. Diese umfasste neben den Tierverlusten, Ersatzfuttermitteln, Analyse- und Tierarztkosten genauso den Milchleistungsverlust. Es wurden 43.000,00 € von Syngenta gezahlt, der Rest aus der Schadensaufnahme sowie die mir entstandenen Folgeschäden wurden bis heute jedoch nicht beglichen. Verlockende Angebote wie, Mähdrescher, Immobilie, Arbeitsplatz und Urlaub habe ich aus dem Bauch heraus abgelehnt. Ich wollte von Syngenta lediglich hören, dass es bei der Gentechnik ein Problem gibt und bei den nächsten Produkten diese giftigen Eigenschaften auszuschließen sind. Stattdessen wurde ich mit Klagen im Privatbereich überhäuft, nachdem ich europaweit zu Vorträgen bei Bundes- und Landesbehörden sowie privat angefragt wurde.
Als das letzte Verhandlungsgespräch gescheitert war und der Vermittler sagte: „Mit der Schadenssumme machen wir halbe/halbe!“ rief er mir hinterher: „Was ist denn eigentlich mit ihrer Ehe?“ Meine Antwort: „Ich bin doch mit Syngenta nicht verheiratet!“ Im Scheidungsverfahren erstattete dann auf einmal meine Exfrau, welche sich nach dem Auszug am 10.04.2000, die Kinder ließ sie bei mir, bei den Industrie-Lobbyisten aufhielt, unter Führung eines neuen Anwaltes, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen wegen Vergewaltigung in der Ehe. Diese sollte im Herbst 1999 oder Silvester/Neujahr 2000 stattgefunden haben, genau konnte sie sich nicht mehr erinnern. Trotz Widerspruch des Generalstaatsanwaltes (das ergangene Urteil sei falsch!) am OLG Frankfurt/a.M., wurde ich in Abwesenheit in 3. Instanz am 1.11.2005 im Namen des Volkes verurteilt. Nach Vorträgen in der Schweiz, führte mich diese Anzeige 2005 in die Haftanstalt, aus der ich vorzeitig als Tatleugner, nachdem die Staatsanwaltschaft die Hintergründe kannte, entlassen wurde.
Während meines Haftaufenthaltes wurde ein Mahnbescheid meiner Exfrau aus dem Scheidungsvergleich durch das Amtsgericht Friedberg/H. zweimal vollstreckt. Einmal zahlte ich den Betrag, danach wurde der gesamte Betrag nochmals, aufgeteilt in drei Teilbeträge, am AG Friedberg/H. nochmal ins Grundbuch eingetragen. Der gegnerische Anwalt bekam die bereits beglichene vollstreckbare Ausfertigung über meinen Anwalt ausgehändigt. Des Weiteren wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ins Leben gerufen, mehrmals wurde in meinen Betrieb eingebrochen, Unterlagen, Maschinen und Geräte gestohlen. Meine Einkommens-steuererklärungen für 2003 und 2004 wurden zurückgenommen, ich hatte darin die Forderungen gegen Syngenta aufgeführt, und neue Steuererklärungen eingereicht. Ich durfte 5 Jahre gegen das Hauptzollamt ankämpfen. Dieses pfändete mir alle Konten und wollte das Milchgeld von 4 Jahren rückwirkend erstattet bekommen, da ich kein Milcherzeuger im Sinne der Milchgarantiemengenverordnung sei. Ich gewann den Prozess am Finanzgericht in Kassel am 11.09.2011, ohne Anwalt, es ging um 625.150,26 €. Zur Zwangsversteigerung am 17.08.2012 stand die gesamte Summe noch im Grundbuch, erst im März/April 2013 wurden sämtliche Pfändungen aufgehoben und die gepfändeten Beträge zurückerstattet.
In den Schadensersatzklageverfahren schauten die Richter nur auf privatrechtliche Gegebenheiten, damit das Gentechnikgesetz nicht zur Anwendung kam. Am Landgericht Gießen wurden mir 70.000,00 € und am Oberlandes Gericht Frankfurt/a.M. 100.000,00 € für ein Stillschweigeabkommen angeboten. So wurde z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ins Spiel gebracht, welche nie existierte und nach immerhin 10 Jahren wurde dies dann sogar, durch das Landgericht Gießen, gerichtlich festgestellt. Begründung am Bundesgerichtshof (BGH): “ Herr Glöckner das ist ja alles furchtbar, was bei ihnen passiert ist, aber die Bundesregierung fördert diese neue Technologie!“