Bio-Branche begrüßt Klage der Slowakei gegen Deregulierung

„Ökologische Techniken der beste Weg zu Klima-Resilienz“

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hält die von der Slowakei angekündigte Klage gegen die EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) für aussichtsreich. Premierminister Robert Fico hat laut der Staatsagentur Tasr heute erklärt, beim EU-Gerichtshof Klage einzureichen, weil diese „viele Proteste“ ausgelöst habe und es „keine Beweise“ gebe, dass die Bevölkerung sich „um nichts Sorgen machen“ müsse.

Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentiert:

„Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt. Dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden, entfallen soll, missachtet das Vorsorgeprinzip und widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Von uns konsultierte Gutachter erachten daher die Klage als aussichtsreich.

Die Biobranche begrüßt den Vorstoß der Slowakei gegen die geplante Deregulierung. Bio wird in jedem Fall in allen Stufen der Wertschöpfung weiter ohne Gentechnik wirtschaften. Doch die saubere Trennung in „mit“ und „ohne“ Gentechnik, angefangen beim Saatgut, wird künftig neue Kosten und neue Bürokratie produzieren, sollte die Deregulierung tatsächlich umgesetzt werden.

Um die Landwirtschaft resilient zu machen gegen die Folgen der Erderwärmung, sind ökologische Lösungen der beste Weg. Denn eine starke Erzeugung braucht ein starkes System, das durch seine Vielfalt sowohl gegen Trockenheit als auch gegen Überschwemmungen bestmöglich gewappnet ist. Der Ökolandbau ist dieses starke System.“

Quelle: Pressemitteilung vom 2.9.2026; presse@boelw.de, +49 30 28482 308

EU-Parlament kapituliert vor Konzerninteressen bei neuer Gentechnik

Bei ihrer Abstimmung am 17. Juni 2026 opferten die EU-Abgeordneten den Verbraucher-Willen den Industrie-Interessen und begehen damit offenbar Rechtsbruch. Der BÖLW nimmt dazu wie folgt Stellung:

Heute stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament für die im Trilog geeinte sogenannte „NGT-Verordnung“. Die Verordnung schafft für Organismen, die mit neuen Gentechniken wie CrisprCAS geschaffen wurden und für die weitere Bedingungen erfüllt sind, die gesetzliche Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung ab. Nur noch Saatgut, das durch diese NGT-Techniken geschaffen wurde, soll künftig gekennzeichnet werden. Der BÖLW hat die Verordnung begutachten lassen. Die Juristen haben in einem 60-seitigen Gutachten dargelegt, warum sie die Verordnung für rechtswidrig halten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments für die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) als Bruch mit dem Prinzip der Vorsorge. Bio wird weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken arbeiten.

 Bio arbeitet weiter mit der Natur

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbands, zur heutigen Entscheidung:

„Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik! Weil wir auf die Natur setzen – und damit eine Lebensmittelwirtschaft betreiben, die für Resilienz sorgt. Gegenüber dem Klimawandel, weil lebendige Bio-Böden viel Wasser aufnehmen und speichern können. Gegenüber dem Artenschwund, weil Bio-Äcker Lebensraum für Honigbienen, Feldhasen und Lerchen sind. In der Züchtung, weil Öko-Züchter unter Praxisbedingungen die Widerstandsfähigkeit von Anbausystemen verbessern statt im Labor. Darüber hinaus ist Bio auch gegenüber geopolitischen Verwerfungen resilienter: durch die Unabhängigkeit von fossilen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pestiziden und Importfutter aus Übersee. Das ist die gute Botschaft. Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir dagegen für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen.

Wir halten die NGT-Verordnung auch aus anderen Gründen für einen Fehler

  • Sie öffnet Tür und Tor für neue Patente auf Pflanzen und auf natürliche Pflanzeneigenschaften, durch die der Saatgutmarkt in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen kann. Davor haben deutsche Landwirtschafts- und Züchterverbände immer wieder gewarnt!  Diese Konzentration verstärkt Europas Abhängigkeit von Patente-Inhabern in China oder in den USA, bedroht den starken züchterischen Mittelstand und gefährdet unser aller Nahrungsgrundlage. Förderung von Saatgutvielfalt ist angesichts des Klimawandels das Gebot der Stunde.
  • Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz! Koexistenz funktioniert nur mit Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem ein Recht zu wissen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.
  • Gentechnik fördert ein falsches Agrarsystem mit mehr Monokulturen und dadurch höherem Schädlingsdruck. Das führt zu noch mehr statt weniger chemisch-synthetischen Pestiziden. Die NGT-Verordnung ist eine Gefahr für die Biodiversität!“

Quelle: Pressemitteilung des BÖLW vom 17.06.2026, presse@boelw.de, +49 30 28482 308.