Gemeinsam stoppen wir das Superackergift Glyphosat

Glyphosat ist das weltweit und auch hierzulande am häufigsten eingesetzte Pestizid: Über 4000 Tonnen davon wurden 2021 allein in Deutschland verkauft. Der Unkrautvernichter wird in der Landwirtschaft, auf kommunalen Flächen und sogar in Privatgärten verwendet. Doch der
massenhafte Einsatz von Glyphosat ist alles andere als unproblematisch: Das Ackergift wurde von der internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend eingestuft und gefährdet die Artenvielfalt. Nun steht die Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union bevor. Mit
unserer Aufklärungs- und Kampagnenarbeit wollen wir dafür sorgen, dass Glyphosat endlich verboten wird.

Das zerstörerische System der industriellen Landwirtschaft, das auf dem massiven Einsatz von Agrochemikalien basiert, würde ohne Glyphosat ins Wanken kommen: Denn Glyphosat wirkt nicht nur gegen bestimmte Unkräuter, sondern es ist eine Art „Super-Ackergift“ – ein sogenanntes Totalherbizid, das jede grüne Pflanze vollständig tötet, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Gifteinsatz überlebt. Weil es in so großen Mengen eingesetzt wird, ist Glyphosat der absolute Liebling von Konzernen wie Bayer-Monsanto oder BASF: Allein 2020 verdienten die Hersteller weltweit fast 450 Millionen US-Dollar mit dem Verkauf des Gifts!
Es ist also kaum überraschend, dass die Konzerne versuchen, ihren Kassenschlager gegen jede Vernunft weiter auf dem Markt zu halten. Jetzt gilt es, die Chance zu ergreifen und dem Agro- Chemie-System mit Glyphosat einen entscheidenden Baustein zu entziehen!

Ein Glyphosat-Verbot in der EU könnte dabei sogar weltweite Konsequenzen haben: Denn damit einhergehen könnte auch ein Verbot von Rückständen des Pflanzengifts auf Lebens- oder Futtermitteln, die nach Europa importiert werden. Damit dürfte es für die Chemiekonzerne auch schwieriger werden, den Topseller Glyphosat in Ländern wie Brasilien
oder Argentinien zu vermarkten, wo es in großen Mengen beim Anbau genmanipulierter Pflanzen eingesetzt wird.

Um diesen Domino-Effekt einzuleiten, wollen wir in den nächsten Monaten Druck auf die deutsche Bundesregierung aufbauen. Unser Ziel: Deutschland soll im zuständigen EUAusschuss gegen die Wiederzulassung des Totalherbizids stimmen. Dazu wollen wir neue Studien, die die Gefährlichkeit von Glyphosat untermauern, in der breiten Öffentlichkeit bekannt machen und Tausende Unterschriften für ein Glyphosat-Verbot sammeln. Bitte unterstützen Sie uns dabei jetzt mit Ihrer Spende!

Umweltinstitut München e.V., www.umweltinstitut.org, info@umweltinstitut.org
Spendenkonto: IBAN: DE 70 7002 0500 0008 8311 01 • BIC: BFSWDE33MUE
Quelle: newsletter@umweltinstitut.org vom 8. Mai 2023

Freispruch im Südtiroler Pestizidprozess

Liebe Leserinnen und Leser,

das war mal eine gute Nachricht: Freispruch im Südtiroler Pestizidprozess, eine Meldung des Umweltinstituts München.

„Nach zwei Jahren ist der Südtiroler Pestizidprozess endlich Geschichte! Denn am Freitag hat das Landesgericht Bozen unseren Mitarbeiter Karl Bär freigesprochen. Nachdem bereits im Januar der letzte der 1376 Kläger seinen Strafantrag zurückgezogen hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Änderung der Anklage, durch die auch der noch im Raum stehende Vorwurf der Markenfälschung hinfällig wurde.

Mit dem Freispruch ist der Versuch der Südtiroler Landesregierung und der Obstlobby, Kritik am Pestizideinsatz juristisch zu unterbinden, endgültig gescheitert. Dass Südtirol ein Pestizidproblem hat, ist eine Wahrheit, die auszusprechen uns niemand verbieten kann. Damit ist das Urteil wegweisend für Menschen in ganz Europa, die sich für eine gesunde Umwelt einsetzen und dafür juristisch angegriffen werden. Bis zu diesem Erfolg war es ein langer und mühsamer Weg, den wir nur dank der großartigen Hilfe unserer Unterstützer*innen meistern konnten. Vielen Dank an alle, die uns in den letzten Jahren mit Tatkraft, Solidarität und Geld unterstützt haben! Nur dank Ihnen war es uns möglich, die Klage so erfolgreich abzuwehren.“

Quelle: newsletter@umweltinstitut.org vom 09.05.2022

Tierhaltungskennzeichnung: Bio-Stufe als höchster Standard geplant

Noch eine gute Nachricht von Bioland-Präsident Jan Plagge: „Umwelt-, klima- und tierfreundliches Bio ist völlig zu Recht vom Agrarminister zum Leitbild der Landwirtschaft gemacht worden. Dass nun auch bei der geplanten Tierhaltungskennzeichnung die Leistungen des Ökolandbaus mit einer eigenen Bio-Stufe als höchstem Standard für die Verbraucher*innen sichtbar werden, ist folgerichtig und sehr zu begrüßen. Die heute vorgestellten Eckpunkte eines gesetzlich verbindlichen Pflichtkennzeichnungssystems, das wir als Bioland schon seit vielen Jahren fordern, sind zudem vor allem eines: der Startschuss zu deutlich mehr Transparenz für Verbraucher*innen bei ihrer Kaufentscheidung.“

Quelle: Bioland-Pressemitteilung vom 07.06.2022, leon.mohr@bioland.de

Mein Kommentar: Wir freuen uns auch über diesen Erfolg, aber das Tierleid in der Massentierhaltung nimmt damit kein Ende. Wir wünschen uns auch in diesem Punkt durchgreifende Verbesserungen. Diese Forderung haben wir Cem Özdemir übermittelt.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Ritter

 

Jetzt mitmachen: Stoppt Patente auf Pflanzen und Tiere!

Patente auf Pflanzen und Tiere, die ohne Gentechnik gezüchtet wurden, sind eigentlich verboten. Doch rechtliche Schlupflöcher ermöglichen es dem Europäischen Patentamt (EPA) und der Industrie, dieses Verbot systematisch zu umgehen. Dadurch können Agrarkonzerne die Ergebnisse der züchterischen Arbeit, die seit Jahrtausenden von Landwirt:innen auf der ganzen Welt geleistet wird, an sich reißen.

Bisher wurden mehr als 1600 Patentanmeldungen eingereicht und rund 220 Patente erteilt, die Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung betreffen. Besonders erschreckend ist die große Tragweite vieler Patente, die sich nicht nur auf die Pflanzen, sondern auch auf deren Saatgut, die Ernteprodukte wie Getreidekörner, Obst oder Gemüse sowie die daraus hergestellten Lebensmittel erstrecken. Und die Patentierungswelle macht auch vor Tieren nicht halt. So wurde beispielsweise 2018 ein Patent auf Lachse und Forellen erteilt.

Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, muss der Verwaltungsrat des EPA, der über die Auslegung des Patentgesetzes entscheidet, klarstellen, dass Patentanträge auf Lebewesen aus herkömmlicher Zucht abzulehnen sind. Doch die Beratungen im Verwaltungsrat, dem die 38 Mitgliedstaaten des EPA angehören, sind zäh und ziehen sich oft über viele Jahre hin. In der Zwischenzeit kann die Agrarindustrie mit neuen Patentanmeldungen auf Tiere und Pflanzen Fakten schaffen.

Verhindern könnte das António Campinos. Als Präsident des Europäischen Patentamts hat er es in der Hand, ein Moratorium für Patente auf Leben zu erlassen, bis der Verwaltungsrat Rechtsklarheit über das Patentverbot geschaffen hat. Bitte beteiligen Sie sich deshalb jetzt an unserer gemeinsamen Aktion mit No Patents On Seeds und fordern Sie Herrn Campinos auf, jetzt zu handeln, um den Raubzug der Agrarkonzerne zu stoppen.
Quelle: Newsletter des Umweltinstituts München vom 17.02.2021, Verena Schmitt, Referentin für Ökolandbau und Ernährung
Link zur Stimmabgabe:
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/stoppt-patente-auf-pflanzen-und-tiere?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=Jetzt+mitmachen%3A+Jetzt+mitmachen%3A+Stoppt+Patente+auf+Tiere+und+Pflanzen%21&utm_content=Mailing_7676355

Pestizid-Bewertung im „Copy & Paste“-Verfahren

Dass Behörden teilweise wortwörtlich Passagen aus den Zulassungsanträgen der Pestizidhersteller übernehmen, scheint keine Seltenheit zu sein. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Recherche des Bayerischen Rundfunks.

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde bekannt, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Beurteilung des Totalherbizids Glyphosat über viele Seiten aus dem Zulassungsantrag von Monsanto abgeschrieben hat – und zwar ohne dies kenntlich zu machen. Ein solches Verhalten widerspricht der guten wissenschaftlichen Praxis und ist dann besonders brisant, wenn Teile der Bewertung zu Gesundheitsgefahren von Pestiziden abgeschrieben werden. Obwohl wir damals eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des BfR eingereicht haben, gab es bis heute keine Konsequenzen für die Behörde.

Neue Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) haben nun ergeben, dass das Verhalten des BfR kein Einzelfall ist. Auch Behörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Bewertung von Pestiziden Passagen aus den Zulassungsanträgen der Herstellerkonzerne Wort für Wort übernommen.

In einer Reportage berichtet report München von dem Verhalten der Behörden:
Bei 15 von 25 Pestizidwirkstoffen, für die das BR-Team die Herstelleranträge mit den Prüfberichten der Behörden verglichen hat, wurden Textpassagen zum Teil wortwörtlich übernommen. Sollten die Behörden nach sorgfältiger Prüfung zu der Schlussfolgerung gekommen sein, dass sie die Bewertungen der Antragsteller teilen, hätten die Behörden dokumentieren müssen, wie diese Feststellung erfolgt ist und warum die Bewertung des Antragstellers geteilt wird. So aber ist nicht nachvollziehbar, ob die Behörden die Schlussfolgerungen der Hersteller zur Gefährlichkeit der Pestizide überhaupt nachgeprüft haben.

Besonders problematisch ist das bei Textstellen, in denen die Gefährlichkeit eines Pestizids für die Gesundheit behandelt wird. Bei dem Herbizidwirkstoff Prosulfuron etwa hat die bewertende Behörde Passagen wortgleich übernommen, in denen es darum geht, ob das Ackergift erbgutverändernd ist. Wenn eine Behörde ihre Bewertung an vielen Stellen eins zu eins beim Hersteller abschreiben, dann kommt sie ihrer Aufgabe der unabhängigen Risikobewertung nicht nach. Dieses Vorgehen verstärkt die Zweifel, die ohnehin am Zulassungssystem von Pestiziden in der EU bestehen.
Quelle: newsletter@umweltinstitut.org vom 6.12.2018