Kein Patentschutz auf genetisches Material, das auch durch konventionelle Züchtung entstehen kann oder bereits die Natur hervorgebracht hat

Neuer Ratsvorschlag zu Gesetzgebung neuer Gentechnik ignoriert Stimmen der Praxis, Bioland-Pressemitteilung vom 27. Februar 2025

Vergangene Woche hat Polen in seiner Rolle der EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Textentwurf zum Legislativvorschlag zu Neuen Genomischen Techniken (NGTs) vorgelegt. Bioland und der gesamte europäische Biosektor, vertreten durch IFOAM Organics Europe, zeigen sich alarmiert über die Unzulänglichkeiten des Entwurfs. In einem Brief an die Agrarminister verdeutlicht der Dachverband erneut die Problemlage der europäischen Züchter und Landwirte, sollte keine rechtssichere Lösung für den Schutz vor Patentansprüchen, die mit dem vorliegenden Entwurf bis auf konventionelle Züchtung und Wildpflanzen übergreift, gefunden werden.

Dazu ein Kommentar von Barbara Maria Rudolf, Bioland-Züchterin aus Schleswig-Holstein, Sprecherin des Bioland-Fachausschusses Pflanzenzüchtung und Mitglied im Vorstand des Dachverbands Ökologische Pflanzenzüchtung in Deutschland:

“Wir treten auf der Stelle, wenn diejenigen, die am Ende die Zeche zahlen müssen, nicht gehört werden. Daher appellieren wir an die Vernunft und Verantwortung der Ratsmitglieder, im Interesse derer zu handeln, die sie in Brüssel und auf nationaler Ebene vertreten. Patente auf Saatgut, Pflanzen und deren Eigenschaften gefährden den europäischen Züchtungssektor und landwirtschaftliche Betriebe. Profiteure sind am Ende die großen Chemiekonzerne, während insbesondere die mittelständische Agrar- und Lebensmittelwirtschaft in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt wird und dafür auch noch teuer bezahlen muss. Der Patentschutz darf sich nicht auf genetisches Material erstrecken, das auch durch konventionelle Züchtung entstehen kann oder bereits die Natur hervorgebracht hat.

Neben dem Patentrecht gibt es eine Reihe weiterer offener Fragen, die die politischen Entscheidungsträger dringend klären müssen. Ökolandwirte dürfen erwarten, dass die Mitgliedstaaten im Rat ihr Recht auf Rückverfolgbarkeit und nationale Koexistenzmaßnahmen wahren – für die Wahlfreiheit von Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern.  Es liegen gute und kluge Ansätze zur neuen Regulierung auf dem Tisch und die Minister täten gut daran, auf die Wissenschaft zu hören.”

Ende Januar haben Wissenschaftler der Humboldt-Universität zu Berlin ein White Paper veröffentlicht. Darin beschreiben die Wissenschaftler eine Abschwächung der Schutzwirkung der Patente auf Pflanzen, die aus NGTs gewonnen wurden und präsentieren konkrete Vorschläge zur Änderung der EU-Patentrichtlinie 98/44, um den Patentumfang einzudämmen.

Quelle: outreach+Pressestelle.Bioland@cisionone.cision.com vom 27.02.2025

Wie gesund sind Roggenvollkornbrote aus dem Supermarkt?

ÖKO-TEST hat 20 abgepackte Brote untersuchen lassen. Ergebnis: Alle „sehr guten“ sind Bio-Brote. Aber schade ist, dass zwei Bio-Produkte den Test nicht bestanden haben. In ihnen wurden Mineralölbestandteile gefunden, in einem auch Spuren eines Pestizids. Hier die Ergebnisse:

„Sehr gut“

  • BioBio Roggenvollkornbrot, Netto, mit 55,5% Roggenanteil aus Deutschland für 1,69 €/ 500 g
  • Edeka Bio Roggen-Vollkornbrot mit 55,5% Roggenanteil aus Deutschland für 1,59 €/ 500 g
  • Pema Bio Roggenvollkornbrot mit 59% Roggenanteil aus Deutschland für 2,19 €/ 500 g
  • DM Bio Roggen Vollkornbrot mit 62% Roggenanteil aus EU für 0,95 €/ 500 g
  • K-Bio Roggen Vollkornbrot mit 60% Roggenanteil aus EU für 0,95 €/ 500 g
  • Rewe Bio Roggenvollkornbrot, Naturland, mit 59% Roggenanteil aus EU für 2,19 €/ 500 g

 „Gut“

  • Nur Nur Natur Bio Roggen Vollkornbrot, Naturland mit 59% Roggenanteil aus Deutschland für 1,59 €/ 500 g

 „Ungenügend“

  • Alnatura Roggen Vollkorn, Bioland, 59% Roggenanteil aus Deutschland für 1,49 €/ 500 g
  • Frankenkorn Bio Roggen Vollkornbrot, Bioland vom Pema, 59% Roggenanteil aus Deutschland für 1,99 €/ 500 g (Ein anderes Pema-Brot, siehe oben, war „sehr gut“.)

Quelle: ÖKO-TEST Magazin 2.2025

Zusatzstoffe, vor denen gewarnt wird

Ausschnitt, Teil 1 (Teil 2 im nächsten Info-Brief), aus Dr. Andrea Flemmer: Was kann ich überhaupt noch essen?, Kirchzarten 2024, ISBN 978-3-86731-277-6, S. 62-64

Trotz EU-Zulassung rät die Verbraucherzentrale, Ökotest oder die Stiftung Warentest bei folgenden Zusatzstoffen (siehe Tabelle) generell vom Verzehr ab, da sie die Gesundheit beeinträchtigen können. Bei 12 Stoffen liegen hierfür konkrete Hinweise vor. Dabei reichen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Übelkeit und Erbrechen bis zu Stoffwechselstörungen, Erstickungsanfällen bei Kindern etc. Unter folgender Internetadresse der Verbraucherinitiative können Sie Genaueres zu dem jeweiligen Zusatzstoff nachlesen: www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/

Zusatzstoffe, die gesundheitlich als bedenklich gelten

Substanz/ enthalten in bzw. erlaubt/ Gesundheitsgefahren

 E 104 (Chinolingelb): gelber Farbstoff/ in gelb gefärbten Lebensmittel mit Angabe E 104 im Zutatenverzeichnis/ unter Krebsverdacht, in den USA verboten, in Einzelfällen allergieauslösend, seit 2010 muss  folgender Hinweis auf dem Etikett stehen: „kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“

 E 123 (Amaranth): roter Farbstoff/ in Likören, Spirituosen und Kaviar/ in den USA verboten, in bestimmten Fällen allergieauslösend bzw. pseudoallergische Reaktionen

 E 127 (Erythrosin):  rosaroter Farbstoff/ nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Kaiserkirschen in Obstkonserven mit Kirschanteil, Arzneimittel und Lippenstiften zugelassen/ Irritation der Schilddrüsenfunktion möglich, in Einzelfällen allergieauslösend, kann möglicherweise die Blut-Hirnschranke überwinden

E 284 und 285 (Borsäure und seine Natriumverbindung): Konservierungsstoffe/ nur noch für echten Kaviar zugelassen (Störrogen), auch in Kosmetika (für Kinder über 3 Jahren) und bestimmten Textilien/ reichern sich im Körper an und verursachen bei langfristiger Aufnahme Durchfälle und innere Organschäden, ein Gegenmittel ist unbekannt

 E 385 Kalziumdinatrium-ethylendiamintetraacetat (Kalziumdinatrium-EDTA): Antioxidationsmittel und Komplexbildner/ nur für Dosen und Glaskonserven, Halbfettmargarine und gefrorene Krebstiere zugelassen/ bindet Mineralstoffe und kann dadurch zu Beeinträchtigungen im Stoffwechsel führen. Für Kinder unter 2 Jahren definitiv ungeeignet

 E 407 Carrageen: Zusatzstoff aus Rotalgen/ als Gelier- und Verdickungsmittel, Stabilisator/ kann Darmentzündungen hervorrufen bis hin zu Krebs. Besser Lebensmittel, die Carrageen enthalten, nicht in Kinderhände geben

 E 425 (Konjak): Gelier- und Verdickungsmittel sowie Füllstoff/ beispielsweise in Glasnudeln oder fernöstlichen Spezialitäten, verboten für Gelee-Süßwaren in Deutschland/ bei Aufnahme größerer Mengen Durchfall, Blähungen und Bauchschmerzen möglich, verringert möglicherweise die Aufnahme von Vitaminen aus der Nahrung

 E 512 (Zinn-II-Chlorid): Antioxidationsmittel und Farbstabilisator/ nur für Dosen- und Glaskonserven mit weißen Gemüsesorten, um die helle Farbe zu erhalten/ in hohen Mengen Übelkeit und Erbrechen möglich

 E  951  Aspartam/ Süßstoff/ gilt in höheren Dosen als krebserregend

 E 999 (Quillajaextrakt): Süßstoff/ nur für aromatisierte nicht alkoholische Getränke auf Wasserbasis (z. B. Ginger Ale) oder Apfelwein (Cidre) zugelassen/ enthält pflanzliche Wirkstoffe (Saponine), die nur dann schädlich sind, wenn sie in die Blutbahn gelangen

Mehr Bio wagen – mit diesen 11 Punkten

Bioland adressiert neuen Forderungskatalog an die Parteien (Ausschnitt)

Die 11 Bioland-Forderungen in der Übersicht

1 Gesamtstrategie anpacken, Absatz und Ökolandbau-Fläche verdoppeln

Eine ressortübergreifende Strategie der gesamten Bundesregierung zum Ausbau von Verarbeitung, Absatz und der ökologischen Landwirtschaft ist notwendig. Sie sollte an die Bio-Strategie 2030 und deren Vorgänger „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“ anknüpfen und muss zügig umgesetzt werden. In der nächsten Legislaturperiode muss das Ziel sein, Absatz und Fläche zu verdoppeln.

2 Umweltleistungen mit Bürokratieabbau belohnen

Es braucht Anreize dafür, dass sich Bio-Betriebe freiwillig den höchsten gesetzlich geregelten Standards verpflichten und jährlichen staatlichen Kontrollen unterwerfen. Dazu gehört auch die Entlastung von bürokratischen Auflagen. Dies würde eine gesamtbetriebliche Umstellung auf Biolandbau attraktiver machen, ohne Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte zu verursachen – und es würde zudem den behördlichen Aufwand reduzieren.

3 Ökolandbau im GAP-Fördergefüge stärken

In der aktuellen GAP werden systemische, mehrjährige und gesamtbetriebliche Ansätze wie der Ökolandbau gegenüber einjährigen Einzelmaßnahmen wie den Öko-Regelungen schlechter gestellt. Künftig braucht es eine Kombinierbarkeit der Öko-Förderungsinstrumente, damit Bio-Betriebe im Gefüge nicht benachteiligt werden.

4 Ökolandbau in Bildung und Forschung etablieren

Der Ausbau der Forschung für den Ökolandbau und die Bio-Wertschöpfungskette ist essenziell für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Die öffentlichen Forschungsgelder für den Ökolandbau entsprechen bislang nicht seiner Bedeutung. Die Ressortforschung des BMEL ist daher entsprechend auszubauen, das Bundesprogramm Ökolandbau muss aufgestockt werden und auch die ökologische Züchtungsforschung braucht deutlich mehr finanzielle Unterstützung.

5 Verarbeitung und Handel zukunftsfähig und regional aufstellen

Damit Bio weiter in die Breite wachsen kann, braucht es niedrige Hürden für alle beteiligten Betriebe der gesamten Wertschöpfungskette. Konkret bedeutet das: eine unbürokratische Wirtschaftspolitik und gezielte Förderprogramme. Zudem muss die Mehrwertsteuer auf Bio-Produkte gesenkt werden, um sie für ein noch breiteres Publikum erschwinglich zu machen.

6 Gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft sichern

Die EU-Kommission möchte Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren wie der Genschere CRISPR/Cas gezüchtet wurden, vom bestehenden EU-Rechtsrahmen zur Gentechnik ausnehmen. Das gilt es in dieser Form zu verhindern – ein gentechnikfreier Anbau in Deutschland und Europa ist zu bewahren. Zudem müssen Wege gefunden werden, die eine Patentflut als Begleiterscheinung einer möglichen Deregulierung verhindern.

7 Tierhaltung umbauen, Bio-Höfe sichern

Die gesetzliche Haltungskennzeichnung inklusive der Bio-Stufe muss auf weitere Tierarten und den Außer-Haus-Bereich ausgeweitet werden. Für den Umbau der Tierhaltung sind ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

8 Internalisierung externer Kosten, Pestizidabgabe voranbringen

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verursachen neben den immensen Schäden an der Umwelt hohe Folgekosten, zum Beispiel durch die notwendige Aufbereitung des Trinkwassers. Kosten dieser Art müssen von den Verursachern getragen werden und dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Die Einführung einer Pestizid-Abgabe ist ein geeignetes Instrument dazu: Sie würde einen marktwirtschaftlichen Weg ebenen, den Einsatz von Pestiziden halbieren und zusätzliche Einnahmen für die Transformation generieren.

9 Verursacherprinzip stärken, Düngerecht anpassen

Hauptursache für Stickstoffüberschüsse ist eine stark regional konzentrierte, nicht an die Fläche gebundene Tierhaltung und ein zu hoher Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger. Das Düngerecht muss gemäß dem Verursacherprinzip entschlackt werden. Low-Input-Systeme wie der ökologische Landbau mit seiner flächengebundenen Tierhaltung und dem Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger müssen dabei entsprechend berücksichtigt werden.

10 Klima und Biodiversität schützen, Leistungen von Bio anerkennen

Ökolandbau nach den Bioland-Prinzipien ist aktiver Klimaschutz. Die langfristigen Umweltleistungen gesamtumgestellter Bio-Betriebe müssen daher Eingang finden in Nachhaltigkeitsstandards und -bewertungssysteme. Dazu ist unter Einbezug der Bio-Branche ein passendes Benchmarking-System für die Lebensmittelproduktion zu entwickeln, welches gesamtbetrieblich Umweltleistungen vollumfänglich erfasst.

11 Weidehaltung stärken, Schutzstatus des Wolfs senken

Nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für den Ökolandbau stellt sich inzwischen ein wachsender Zielkonflikt zwischen Biotopschutz durch Weidehaltung einerseits und dem Artenschutz einzelner Tierarten wie dem Wolf andererseits ein. Die starke Vermehrung der Wolfspopulation sowie insbesondere einzelne übergriffige Wölfe, nimmt existenzgefährdende Ausmaße an – insbesondere für Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter*innen mit Herden in extensiver Weidehaltung, die also besonders tiergerecht und naturverträglich arbeiten. Übergriffige Wölfe müssen daher zügig und rechtssicher entnommen werden können.

Alle Forderungen ausführlich auf www.bioland.de/agrarpolitik/forderungen

Quelle: Bioland e.V., presse@bioland.de vom 4. Dezember 2024

Urteilsbildung in den Assoziationen

Aus einem Beitrag von Lex Bos in: Die wirtschaftlichen Assoziationen, Beiträge zur Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben, ISBN 3-7725-0903-7

Grundsätzlich gilt für die Urteilsbildung im Wirtschaftsleben zweierlei: Man blickt auf die Vergangenheit und fragt sich: Wie ist das Wirtschaftsjahr gelaufen? Man schaut sich die Tatsachen an und versucht sie mit Begriffen, Gedanken und Theorien zu verstehen. So kommt man zu einem Erkenntnisurteil. Blickt man in die Zukunft, will man zu einem Urteil für das künftige Handeln kommen. Man erwägt dazu die Ziele, die man anstrebt, betrachtet die möglichen alternativen Wege, diese Ziele zu erreichen und kommt schließlich zu einem Entscheidungsurteil.

Bei assoziativen Gesprächen, die zwischen Wirtschaftspartnern, z.B. Erzeugern, Händlern und Verbrauchern, stattfinden, hat jeder Gesprächsteilnehmer von Anfang an mehr oder weniger vage Urteile über die zur Debatte stehende Vergangenheit und Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, diese Urteile im Gespräch zu reinigen, zu korrigieren, zu vertiefen, auszuweiten, zu objektivieren und zu gemeinsamen Urteilen zu machen. Dazu sollte jeder Teilnehmer ein klares Denken mitbringen und seine Erfahrungen exakt beschreiben können. Außerdem muss man sich einleben können in das Denken der anderen Gesprächsteilnehmer; das aber beginnt mit einem aufmerksamen Zuhören. Während des Gesprächs muss immer eine klare gemeinsame Frage im Raum stehen.

Der Urteilsbildungsprozess erstrebt eine Situation, in der man aus Erkenntnis zu künftigem Handeln kommt. Dafür ist ein ständiges Pendeln zwischen Erkenntnisweg und Entscheidungsweg nötig. Vorläufige Erkenntnisse bilden die Grundlage für vorläufige Entscheidungen. Diese werden an der Wirklichkeit gemessen. Das führt meist zur Korrektur der vorläufigen Entschlüsse. Das neuerliche Durchdenken der Konsequenzen kann Lücken in der bisherigen Betrachtung ans Licht bringen. Wenn diese ausgefüllt sind, werden möglicherweise bessere Wege sichtbar.

Der Erkenntnisweg gründet auf Fakten und Gedanken, im Entscheidungsweg werden Ziele und Wege beschrieben. Man könnte also grundsätzlich sagen: Das Ergebnis des Erkenntnisweges liegt im Menschen, das Ergebnis des Entscheidungsprozesses liegt draußen in der Welt. Aber beide Wege haben ihre Innen- und Außenseite. Was die beiden Innenseiten anbelangt, ist die Verwandtschaft von Gedanken und Zielen zu nennen. Sie haben beide Innen-Charakter. Was die beiden Außenseiten betrifft, ist auf die Verwandtschaft von Fakten und Wegen hinzuweisen. Mit beiden sind wir wieder in der Sinnenwelt angelangt. Schließlich müssen die Ziele ja mit konkreten materiellen Mitteln realisiert werden, und diese sollen völlig an die faktische Wirklichkeit anschließen.

Das ständige Pendeln zwischen Erkenntnisweg und Entscheidungsweg, zwischen deren Innen- und Außenseiten stellt hohe Anforderungen an die Gruppe der Teilnehmer im assoziativen Gespräch. Aber die Gruppenbildung wird gefördert, indem man das Bewusstsein für die vier Felder (Fakten, Gedanken, Ziele, Mittel), für die Bewegung durch die vier Felder und für die Anwesenheit einer zentralen Frage erübt. Durch eine solche Bewusstseinsübung entdeckt man, wie alle Teilnehmer etwas zu der Bereicherung der vier Felder  und damit zu dem Entstehen eines wirklich richtigen, gemeinsamen Urteils beitragen können.

Giftiges Handelsabkommen

Liebe Leserinnen und Leser,

„Ende Februar sind Kleinbauern aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Österreich auf die Straße gegangen, um gegen ein giftiges Handelsabkommen zu protestieren“, schreibt das WeMove Europe Team, Giulio Carini (Rom), Virginia López-Calvo (Madrid), Lesly Lila (Marseille). [1] „Sie wehren sich, weil dieses dubiose Abkommen Europa mit Billigimporten überschwemmen würde, die mit so gefährlichen Pestiziden angebaut werden, dass sie in der EU verboten sind – und damit ihre Lebensgrundlage und unsere Lebensmittelsicherheit gefährden. Dieses Abkommen bedroht nicht nur die Landwirte – es bedroht uns alle. Kleinbauern würden in den Ruin getrieben, giftige Pestizide würden auf unseren Tellern landen, und die Konzerne wären die einzigen, die davon profitieren.“

„Die gute Nachricht? Frankreich, Polen, Österreich und Italien lehnen das Abkommen bereits ab. Und wenn sie standhaft bleiben, wird dieses giftige Abkommen scheitern. Aber wir brauchen Ihre Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie nicht unter dem Druck der großen Agrarindustrie nachgeben. Unterschreiben Sie hier, um Europas Lebensmittelstandards zu schützen und den Kleinbauern beizustehen“: https://action.wemove.eu/sign/2025-02-mercosur-pesticides-petition-DE?utm_medium=email&utm_source=akmail-8898&utm_campaign=20250227_DE&t=10&akid=8898%2E256996%2EW7XsyF

[1] https://www.euractiv.com/section/agriculture-food/news/czech-farmers-protest-against-mercosur-food-imports-from-ukraine/

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Ritter

Was Sie schon immer über Patente wissen wollten

End-of-Fish-Day

Am 8. März war der End-of-Fish-Day – das bedeutet, die rechnerische Menge an Fischprodukten, die Deutschland aus nachhaltigen Quellen beziehen könnte, ist bereits verbraucht. 80% unseres Fischs stammen aus Importen, während Nord- und Ostsee teils drastisch überfischt sind. Doch die Folgen betreffen nicht nur uns: Die Überfischung gefährdet weltweit die Ernährungssicherheit, insbesondere im globalen Süden, wo Fisch für viele Menschen eine unverzichtbare Eiweißquelle ist.

Quelle: Agrar Koordination Forum für internationale Agrarpolitik e.V., Ausschnitt einer Mitteilung vom 18. März 2025, info@agrarkoordination.de

 

 

Bio-Landwirt kämpft gegen Missstände: Zebu-Rinder ganzjährig auf der Weide

Die letzten zwei Jahre waren Bio-Zebu-Rinder in Stuppach den ganzen Winter auf der Weide, auch am Stuppacher Gewässer, obwohl laut Prospekt des Ökolandwirts die Zebu-Rinder nur 6 bis 8 Monate auf der Weide sein sollten und im Winter in einem Offenstall untergebracht werden.

Laut Gutachten der Amtstierärzte aus anderen Landkreisen dürfen diese Zustände nicht mal im konventionellen Landbau sein. Unzureichende und fehlende Unterstände. Verschimmeltes Futter usw. Futterraufen ohne Dach und ohne Boden (Schimmel und Hygiene). Matschflächen im Quellschutzgebiet! Ketterberg liegt nach meiner Karte in Fiona komplett im Quellschutzgebiet! Unser Trinkwasser muss seit Mai 2024 sehr stark mit Chlor behandelt werden, worauf ich zuvor schon mehrmals hingewiesen habe.

Herr Oberbürgermeister Glatthaar, die Mitarbeiter des Bauamtes, die Öko-Kontrollstelle, die Presse, auch Herr Landrat Schauder wissen seit Jahren über diese Missstände Bescheid, doch gehandelt wurde bisher nicht. Warum? Was ist, wenn die Heilquellen in Bad Mergentheim so stark mit Chlor behandelt werden müssen, wie unser Wasser in Stuppach?

Außerdem hat dies nichts mit Landschaftspflege zu tun, wenn ganzjährig zugefüttert werden muss und die Flächen zu einer Matschlandschaft wie in Stuppach werden. „Landschaftspflege“ auf Kosten der Steuerzahler?

Quelle: Mitteilung von Albert Retzbach, Demeterhof in 97980 Bad Mergentheim-Stuppach, Tel.: 07931/45418, retzbach@kabelbw.de

Saatgutfestival war sehr gut besucht

Am Stand des Bio-Verbraucher e.V. hatten wir sechs Gemüsesamen bereitgehalten. Wer sie bestimmen konnte, erhielt ein Bio-Produkt (Cashewkerne, Ingwershot oder Sesamriegel). Es  gab erstaunlich viele Hauptgewinne. Wer nicht alles wusste, erhielt einen Becher Holunderblüten-Limo, ein Tütchen Gartenkressesamen oder Kräuterteebeutel.

Wer sich spontan zur Mitgliedschaft  entschloss, wurde mit einem Glas Honig und einer Flasche Saft begrüßt.

Bist auch du an einer Mitgliedschaft oder ehrenamtlichen Mitarbeit interessiert, dann melde dich bei Wolfgang Ritter, ritter@bio-verbraucher.de, oder T. 0911 – 40 48 27.